Schweiz

Witwer erhielt keine Rente – Gerichtshof für Menschenrechte korrigiert Schweiz

20.10.2020, 13:38 Uhr
· Online seit 20.10.2020, 13:38 Uhr
Die Schweiz habe mit ihrer Regelung für Witwerrente gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heisst die Beschwerde eines Witwers gut.
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(dpo) Einem Witwer aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden wurde die Witwerrente gestrichen, als seine jüngste Tochter die Volljährigkeit erreicht hatte. Der Mann legte Berufung ein und berief sich dabei auf die in der Verfassung verankerte Gleichstellung der Geschlechter. Die Rente wäre nicht aufgehoben worden, hätte es sich um eine Frau gehandelt, argumentierte der Witwer.

Nachdem dieser zuvor am Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden und 2012 am Bundesgericht gescheitert war, hat das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Beschwerde nun gutgeheissen. Dass der Witwer seine Frau finanziell unterstützt habe, könne nicht seine ungleiche Behandlung rechtfertigen, schreibt das Gericht in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Wille des Gesetzgebers

Das Appenzeller Obergericht hatte die Beschwerde unter anderem darum abgewiesen, weil der Gesetzgeber die unterschiedliche Behandlung von Witwen und Witwern bewusst in Kauf genommen und als vertretbar erachtet habe. Im Gegensatz dazu konnte der Gerichtshof in Strassburg nicht erkennen, warum der Witwer weniger Schwierigkeiten bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt gehabt hätte als eine Frau in einer ähnlichen Situation. Zudem sei es nicht ersichtlich, warum die Aufhebung der Rente den Witwer in geringerem Ausmass betroffen hätte, als eine Witwe unter vergleichbaren Umständen.

veröffentlicht: 20. Oktober 2020 13:38
aktualisiert: 20. Oktober 2020 13:38
Quelle: CH Media

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