Vermischtes

Zahnärzte dürfen nur noch zwingende Behandlungen durchführen

17.03.2020, 12:52 Uhr
· Online seit 17.03.2020, 12:35 Uhr
Nachdem der Bundesrat die ausserordentliche Lage erklärt hat, gelten auch für Zahnarztpraxen neue Einschränkungen.
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(agl) In einem Informationsschreiben der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO heisst es, zwingend notwendige Behandlungen seien weiterhin zugelassen. Darunter fallen unter anderem die Behandlung von Schmerzen und nach Unfällen, sowie Behandlungen von strukturschädigenden Abläufen und Zuständen. Auf alle anderen Behandlungen solle verzichtet werden, so die SSO.

Es liege in der Verantwortung der Praxisinhaber und Klinikleiterinnen, diese Einschränkungen zu befolgen und die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zu befolgen, was das Verhalten in der Praxis betrifft.

veröffentlicht: 17. März 2020 12:35
aktualisiert: 17. März 2020 12:52
Quelle: CH Media

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