Zehn Jahre Haft für Angeklagten im Baselbieter Tötungsprozess
Das Gericht gestand dem Angeklagten am Donnerstag auf der einen Seite zu, dass er dem Opfer am Tag der Tat nicht in expliziter Tötungsabsicht gegenübergetreten sei. Er habe aber mit der schlussendlichen Abgabe des Pistolenschusses «wissentlich und willentlich» den Tod des Opfers in Kauf genommen.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Verurteilung wegen Mordes plädiert und eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und 6 Monaten gefordert. Für sie war erwiesen, dass der Täter «in skrupelloser Weise» auf das wehrlose Opfer geschossen habe.
Die Verteidigung hatte auf eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren wegen Totschlags gepocht. Sie berief sich auf die Aussage des Angeklagten, dass er nicht explizit vorgehabt habe, seinen Geschäftspartner zu töten.