Coronavirus - Schweiz

Zentralschweizer Kantone reagieren unterschiedlich auf Corona-Welle

· Online seit 16.10.2020, 15:23 Uhr
Wegen der zweiten Corona-Welle muss auch in der Zentralschweiz vermehrt eine Maske getragen werden. Luzern und Obwalden führen neu eine generelle Maskenpflicht für Läden und andere öffentlich zugängliche Gebäude ein, wie sie am Freitag bekannt gaben. Nidwalden hat sich für einen weniger strengen Weg entschieden.
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Als erster Kanton in der Zentralschweiz hatte Zug bereits am 10. Oktober eine Maskentragepflicht für Verkaufslokale und Einkaufszentren angeordnet. Nun folgen am Samstag Luzern und am Montag Obwalden.

Wer älter als 12 Jahre ist, muss in den beiden Kantonen in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maske tragen. Es handelt sich dabei etwa um Läden, Einkaufszentren, Poststellen, Banken, Museen, Theater, Kinos, Konzert- und Versammlungslokale, Gotteshäuser oder Verwaltungsgebäude.

Das Maskenobligatorium gilt in Luzern und Obwalden auch auf Märkten, obwohl diese an der frischen Luft und nicht in Innenräumen stattfinden. Der Kanton Luzern verfügte zudem eine Maskenpflicht für erwachsene Drittpersonen auf Pausenplätzen von Schulen.

Maskenpflicht bei Anlässen ab 50 Personen

Nidwalden führt auf Montag für die öffentlich zugänglichen Innenräume nur eine relative Maskenpflicht ein. Eine Masken angezogen werden muss dort beim Einkaufen nur in Läden, in denen der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht dauernd eingehalten werden kann. Der Kanton Nidwalden begründet dies damit, dass es in Läden bislang nicht gehäuft zu Ansteckungen gekommen sei.

Nidwalden führt aber ein Maskenobligatorium für Anlässe mit über 50 Personen ein, an kleineren Anlässen muss die Maske nur getragen werden, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Eine analoge Lösung wie Nidwalden hat Schwyz bereits auf den (heutigen) Freitag in Kraft gesetzt.

Der Kanton Uri verzichtet derzeit auf weitergehende Massnahmen und setzte auf Empfehlungen, wie er am Freitag mitteilte. Vereinsanlässe, Treffen im familiären und freundschaftlichen Rahmen sowie gesellschaftliche Veranstaltungen seien auf das zwingend notwendige Minimum zu reduzieren.

veröffentlicht: 16. Oktober 2020 15:23
aktualisiert: 16. Oktober 2020 15:23
Quelle: sda

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