Schweiz

Zentrum für renitente Asylsuchende

Zentrum für renitente Asylsuchende

29.11.2018, 18:42 Uhr
· Online seit 29.11.2018, 18:36 Uhr
Das besondere Zentrum des Bundes für renitente Asylsuchende in Les Verrières im Kanton Neuenburg wird am kommenden Montag eröffnet.
Anzeige

Die für die Umnutzung erforderlichen Umbauarbeiten der ehemaligen Sportanlage Les Cernets seien abgeschlossen, teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Donnerstag mit. Das Gebäude sei nun bereit für die Aufnahme Asylsuchender.

«Dieses Zentrum richtet sich an diejenigen, die in den herkömmlichen Bundeszentren die Regeln missachten und den ordentlichen Betrieb stören», sagte Esther Maurer, Chefin Direktionsbereich Asyl beim SEM, vor den Medien in Bern. Es gehe dabei aber nicht um «gefährliche» Personen. Ziel sei es, die Bewohnerinnen und Bewohner der herkömmlichen Zentren zu schützen.

Untergebracht würden im besonderen Zentrum erwachsene männliche Asylsuchende. Im ersten Betriebsjahr sollen maximal 20 Asylsuchende unterkommen. Danach wird die Kapazität schrittweise auf 60 Plätze erhöht.

Ein besonderes Zentrum sei «kein Gefängnis», betont das SEM. Die dort untergebrachten Personen könnten sich frei bewegen. Die Ausgangsregelung sei jedoch strenger.

Die Asylsuchenden dürfen das Zentrum nur zwischen 9.00 und 17.00 Uhr verlassen, auch am Wochenende. Zudem werden die Sicherheit und das Betreuungspersonal verstärkt. Wie die anderen Bundeszentren ist auch das besondere Zentrum in Les Verrières an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar.

Das besondere Zentrum wird im Rahmen einer Pilotphase betrieben und von einem Beobachtungsausschuss begleitet. Dieser besteht aus Vertretern der kommunalen und kantonalen Behörden, des Grenzwachtkorps und des SEM. Sie werden einmal jährlich gemeinsam mit dem Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) eine Evaluation der Betriebsbedingungen durchführen.

Dabei soll insbesondere überprüft werden, ob das Zentrum sicher und geordnet betrieben werden kann, ob die Asylsuchenden Zugang zum Asylverfahren haben und ob der Kontakt zur Rechtsvertretung gewährleistet ist.

Der Standort eines zweiten besonderen Zentrums ist noch Gegenstand von Gesprächen und wird sobald als möglich bekanntgegeben. Es werden mehrere Standorte in verschiedenen Deutschschweizer Kantonen geprüft.

veröffentlicht: 29. November 2018 18:36
aktualisiert: 29. November 2018 18:42
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige