Schweiz

Zu viel bezahlte Billaggebühren: Parlament beseitigt Altlast

10.09.2020, 13:09 Uhr
· Online seit 10.09.2020, 13:06 Uhr
Das Parlament ebnet den Weg, um die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehempfangsgebühren zurück zu erstatten. Jeder Haushalt und jedes Unternehmen wird 50 Franken erhalten.
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(rwa) Das Bundesgericht hatte in zwei Urteilen festgehalten, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf. Der Bund muss daher die Steuern für den Zeitraum von 2010 bis 2015 zurückbezahlen. Maximal handelt es sich um einen Betrag von 185 Millionen Franken. Damit alle Haushalte von einer pauschalen Rückerstattung profitieren können, hat der Bundesrat letztes Jahr eine gesetzliche Grundlage ausgearbeitet.

Die Vorlage war im Parlament unbestritten. Eine pauschale Vergütung verhindere einen unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand und entlaste auch die Gebührenzahler, befanden die beiden Räte. Anders als der Bundesrat entschied das Parlament aber, dass auch Unternehmen von der Rückerstattung profitieren sollen.

Eine Minderheit verlangte, die Vergütung zugunsten der Haushalte auf 60 Franken anzuheben, damit die gesamte Verzinsung rückerstattet werden kann. Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga argumentierte, die Zahl der berechtigten Haushalte sei gegenüber der ursprünglichen Schätzung von 3,4 auf 3,7 Millionen gestiegen. Der Nationalrat sprach sich am Donnerstag mit 95 zu 80 Stimmen bei 6 Enthaltungen gegen eine Erhöhung der Vergütung aus. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.

veröffentlicht: 10. September 2020 13:06
aktualisiert: 10. September 2020 13:09
Quelle: CH Media

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