25.03.2021, 17:31 Uhr
· Online seit 25.03.2021, 17:30 Uhr
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Brander hatte am 14. Mai 2020 an einer Demonstration von Velofahrenden bei der Gessnerallee beim Zürcher Hauptbahnhof teilgenommen. Dabei sperrten sie ein Fahrspur für Autos ab und sprühten mit Schablonen Velozeichen auf die Fahrbahn.
Mit ihrer Teilnahme hat sie nach Ansicht des Gerichts das damals gültige Veranstaltungsverbot missachtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.