Zürichsee-Schiffe dürfen nicht mehr hornen

13.07.2017, 10:20 Uhr
· Online seit 13.07.2017, 09:59 Uhr
Seit vergangener Woche kündigen die Kursschiffe auf dem Zürichsee ihre An- und Abfahrt an einem Steg nicht mehr mit einem kurzen Hornen an: Nach einer Lärmklage muss die Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft auf die über 50-jährige Tradition verzichten.
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Auf den Schweizer Seen darf grundsätzlich nur gehupt werden, wenn dazu ein Anlass besteht: «Die entsprechenden erlaubten Schallzeichen sind je nach Situation klar definiert», hält das Bundesamt für Verkehr (BAV) auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda fest und bestätigt eine Meldung von Radio NRJ vom Donnerstag.

Die Binnenschifffahrtsverordnung sieht insbesondere kein generelles Kurz-Signal an einem Steg vor. Das BAV hat die Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) kürzlich auf die geltenden rechtliche Lage hingewiesen, nachdem beim Amt eine Lärmbeschwerde eines See-Anwohners eingegangen war.

Einen Spielraum für spontanes Hornen gibt es auf den Schweizer Seen nicht: Ausser in den erlaubten Fällen sei dies aus Sicherheitsüberlegungen untersagt, heisst es beim BAV. «Sonst könnte das zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen durch andere Seebenutzer führen.»

Das generelle Kurz-Signal bei der Hin- und Wegfahrt an einen Steg habe auch der Sicherheit gedient, sagte ZSG-Sprecherin Conny Hürlimann gegenüber Radio NRJ. So seien «Böötler» und Schwimmer auf das Herannahen eines Schiffes aufmerksam gemacht worden.

Ab sofort werde nun aber auf das kurze Hornen verzichtet, wenn der Steg frei sei, so Hürlimann. Andernfalls werde, wie dies die Verordnung vorsieht, ein viersekündiges Schallzeichen als Warnsignal abgegeben.

veröffentlicht: 13. Juli 2017 09:59
aktualisiert: 13. Juli 2017 10:20
Quelle: SDA

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