Zugang zum Bundeshaus wird wieder eingeschränkt
(wap) Wie schon im Zuge der ersten Welle wird der Kreis der Personen, die sich noch im Parlamentsgebäude aufhalten dürfen, kleiner. Die Verwaltungsdelegation der beiden Räten teilte am Freitag mit, dass Parlamentarier ab dem 16. November nur noch persönliche Mitarbeiter und maximal zwei Gäste mitnehmen dürfen. Personen, die von einem Ratsmitglied eine Zugangsberechtigung erhalten haben, müssen draussen bleiben. Ebenso Kantonsvertreter, ehemalige Ratsmitglieder, Botschafter und Journalisten, die nicht fest akkreditiert sind. Die Tribünen von National- und Ständerat bleiben geschlossen. Führungen für Privatpersonen sind schon im Oktober eingestellt worden.
Keine Beschränkungen gibt es für Parlamentarier und ihre persönlichen Mitarbeiter, Personen, die an der Ratsdebatte oder einer anderen Sitzung teilnehmen sowie Handwerker und Journalisten mit Dauerausweis.