Schweiz

Zusatzschlaufe für Covid19-Gesetz: Parlament kann sich nicht einigen

21.09.2020, 21:07 Uhr
· Online seit 21.09.2020, 19:33 Uhr
Das neue Coronagesetz muss in die Einigungskonferenz. Nach drei Beratungsrunden hat sich das Parlament nicht in allen Fragen einigen können. Streitpunkt bleiben die Bedingungen für Härtefälle.
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(rwa) Das neue Covid-19-Gesetz nähert sich der Ziellinie, ist jedoch noch nicht in trockenen Tüchern. Auch nachdem beide Räte drei Mal über die Vorlage beraten haben, verbleiben zwei Differenzen. Daran ändern auch die Entscheide von heute Montag im Ständerat wenig.

So hielt die kleine Kammer mit 30 zu 13 Stimmen an einer prozentual fixen Umsatzeinbusse als Kriterium fest, um einen Härtefall zu definieren. Der Ständerat will ins Gesetz schreiben, dass ein Unternehmen nur als Härtefall gilt, sofern es weniger als 60 Prozent des langjährigen Jahresumsatzes erzielt hat. Dem Nationalrat reicht ein genereller Hinweis, wonach die Firma eine Umsatzeinbusse erlitten hat und ein Insolvenzrisiko besteht. Maya Graf (Grüne/BL) argumentierte im Ständerat vergeblich, diese fixe Grenze sei zu starr und schränke den Handlungsspielraum der Kantone ein.

Weiter geht der Ständerat bei den Auflagen, unter denen jemand eine Entschädigung auf Erwerbsausfall erhalten soll. Einig waren sich die Räte, dass dafür die berufliche Tätigkeit wegen der Coronakrise massgeblich eingeschränkt sein muss. Streitpunkt bleibt, was darunter zu verstehen ist. Für den Nationalrat ist eine Umsatzeinbusse im Vergleich zu den letzten fünf Jahren von mindestens 60 Prozent notwendig. Der Ständerat verlangt eine Schwelle von 65 Prozent, sieht für Fälle dazwischen aber unter gewissen Bedingungen ebenfalls Entschädigungen vor.

veröffentlicht: 21. September 2020 19:33
aktualisiert: 21. September 2020 21:07
Quelle: CH Media

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