Zwei Anklagen wegen Urkundenfälschung in der «Wärmering-Affäre»
Den beiden Beschuldigten wird Urkundenfälschung im Amt vorgeworfen. Sie sollen offenen Forderungen in Millionenhöhe über eine falsche Kostenstelle verbucht haben und so ein falsches wirtschaftliches Gesamtbild vermittelt haben. Die finanziellen Probleme des Unternehmens wurden erst öffentlich, nachdem die Winterthurer Stimmbevölkerung 2015 Ja zu einem Kredit gesagt hatte, der direkten Zusammenhang mit dem teilstaatlichen Unternehmen hatte. Bekannt geworden war die Sache unter dem Namen «Wärmering-Affäre».
Im Zuge dieser Affäre wurden auch Vorwürfe gegen den zuständigen Stadtrat laut. Er habe von dem schlechteren Zustand der Firma gewusst, dies aber seinen Kollegen verschwiegen. Das Verfahren gegen ihn wurde nun eingestellt, da die Staatsanwaltschaft kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nachweisen konnte. Er ist 2017 kurz nach Bekanntwerden des Buchungstricks zurückgetreten.
Für die beiden jetzt angeklagten Beschuldigten beantragt die Staatsanwaltschaft bedingte Geldstrafen sowie die Übernahme der Verfahrenskosten.
(mg)