«Seenot-Alarm aus Versehen ausgelöst»

· Online seit 26.06.2018, 14:25 Uhr
Sommerzeit ist auch Gummiböötle-Saison und an schönen Wochenenden befinden sich jeweils massenhaft solche Böötler auf den Gewässern. Die meisten verstossen dabei gegen eine Vorschrift, die kaum einer kennt.
Angela Mueller
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«Das Gummiboot anschreiben? - Noch nie etwas davon gehört», sagt eine junge Frau, die gerade mit ihren Kollegen ein Gummiboot am Rheinufer aufbläst. So wie ihr geht es vielen.

«Die Polizei muss immer wieder Gummibootfahrer und -fahrerinnen darauf aufmerksam machen, dass die Boote gekennzeichnet sein müssen», sagt Mario Christen, Sprecher der Thurgauer Kantonspolizei. Alle Boote ohne Nummernschilder müssen gut sichtbar mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers angeschrieben sein.

Handynummer nicht vergessen

«Um unnötige Suchaktionen zu vermeiden, ist es sinnvoll, zusätzlich auch eine Handynummer aufzuführen», sagt Christen. Wenn zum Beispiel ein herrenloses Boot auf dem See schwimmt, kann die Polizei schneller abklären, ob es sich tatsächlich um einen Notfall handelt.

Die Vorschrift geht auf das Schweizerische Binnenschifffahrtsgesetz zurück. Dieses Gesetz gilt auf allen Schweizer Gewässern. Für den Bodensee gibt es eine eigene Schifffahrtsordnung, die sich aber in diesem Punkt nicht von ersterem unterscheidet. Die Kennzeichnungs-Vorschrift gilt neben Gummibooten übrigens auch für Kanus, Kajaks und Stand-up-Paddels.

Die Polizei büsst nicht

«Gummiboote sind sehr selten angeschrieben», sagt Kurt Reich, Leiter des St.Galler Schifffahrtsamtes und der Seepolizei. Trotzdem wurde noch nie jemand deswegen gebüsst. «Wir weisen bei seepolizeilichen Kontrollen die Insassen auf die Bestimmung hin und begründen Sinn und Zweck», erklärt Reich.

Er würde es sehr begrüssen, wenn sich die Gummiboot-Besitzer an die Vorschrift halten. «Immer wieder kommt es vor, dass ein Seenot-Alarm ausgelöst wird, weil ein herrenloses Gummiboot auf dem See schwimmt. So zum Beispiel letzten Sommer. Dabei stellte sich jeweils später heraus, dass sich der Halter an Land befand.»

veröffentlicht: 26. Juni 2018 14:25
aktualisiert: 26. Juni 2018 14:25
Quelle: agm

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