So solltest du mit Kühen umgehen

· Online seit 02.07.2019, 07:13 Uhr
Ein Wanderer ist am Wochenende am Berninapass von einer Mutterkuh angegriffen und schwer verletzt worden. Hier erfährst du, wie du mit Weidevieh umgehen solltest, um eine solche Attacke zu vermeiden.
Laurien Gschwend
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Ein 55-jähriger Italiener ist am Sonntag gemeinsam mit seiner Ehefrau im Poschiavo durch eine abgezäunte Kuhweide gewandert. Das passte einer Mutterkuh ganz und gar nicht: Sie ging auf den Wanderer los und fügte ihm schwere Kopfverletzungen zu (FM1Today berichtete).

Tödliche Kuhattacke kommt dem Bauern teuer zu stehen

Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen zwischen Kühen und Wanderern. In Österreich ist es deswegen gar zu einem Gerichtsprozess gekommen: Nachdem eine 45-jährige Touristin aus Deutschland vor fünf Jahren im Tiroler Stubaital von Mutterkühen totgetrampelt wurde, hat ein Gericht im Februar 2019 den verantwortlichen Bauern verurteilt. Dieser muss dem Witwer und dem Sohn rund 180'000 Euro sowie eine monatliche Rente in der Höhe von 1500 Franken bezahlen.

Zehn Regeln

Zusätzlich hat Österreich einen Verhaltenskodex für Wanderer rausgegeben (an den du dich auch in der Schweiz halten solltest, um Angriffe zu vermeiden). Hier die Übersicht:

  1. Kontakt zum Weidevieh vermeiden, Tiere nicht füttern, sicheren Abstand halten
  2. Ruhig verhalten, Weidevieh nicht erschrecken
  3. Mutterkühe beschützen ihre Kälber: Begegnungen von Mutterkühen und Hunden vermeiden
  4. Hunde immer unter Kontrolle halten und an der kurzen Leine führen – ist ein Angriff durch ein Weidetier abzusehen: Sofort ableinen
  5. Wanderwege auf Alpen und Weiden nicht verlassen
  6. Wenn Weidevieh den Weg versperrt, mit möglichst grossem Abstand umgehen
  7. Bei Herannahen von Weidevieh: Ruhig bleiben, nicht den Rücken zukehren, den Tieren ausweichen
  8. Schon bei ersten Anzeichen von Unruhe der Tiere: Weidefläche zügig verlassen
  9. Zäune sind zu beachten (falls es ein Tor gibt, dieses nutzen, danach wieder gut schliessen und Weide zügig queren)
  10. Begegne den hier arbeitenden Menschen, der Natur und den Tieren mit Respekt
veröffentlicht: 2. Juli 2019 07:13
aktualisiert: 2. Juli 2019 07:13
Quelle: red.

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