So viel verdient dein Gemeindepräsident

02.03.2017, 09:31 Uhr
· Online seit 23.02.2017, 05:51 Uhr
Zum ersten Mal haben alle Präsidentinnen und Präsidenten der St.Galler Gemeinden ihre Löhne veröffentlicht. Schon länger sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, einige taten sich aber schwer mit der Transparenz. Fünf Gemeinden verweigern trotz Gesetzesgrundlage die Auskunft.
Lara Abderhalden
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Es ist so eine Sache mit dem Preisgeben des eigenen Lohns. Trotzdem gibt es Positionen, in welchen die Gewährleistung von Transparenz Teil des Berufs ist. So zum Beispiel bei den Gemeindepräsidenten im Kanton St.Gallen. Sie sind zuständig für das Wohl einer Gemeinde. Grund genug, kein Geheimnis aus den Löhnen zu machen.

Gesetzlich verpflichtet, Löhne zu offenbaren

Dies dürfen sie auch nicht. Gesetzlich sind die Gemeindepräsidenten dazu verpflichtet, ihre Löhne offen zu legen. Dies wegen des Öffentlichkeitsgesetzes im Kanton St.Gallen und eines Urteils des Departements des Innern im Kanton St.Gallen (siehe Infobox).

Gestützt auf diesen beiden Entscheiden hat die Medienvereinigung Öffentlichkeitsgesetz St.Gallen* im Dezember 2016 in den 77 St.Galler Gemeinden nach dem Lohn des Präsidenten gefragt. 72 Gemeindepräsidenten legten ihren Lohn offen. Zum ersten Mal werden diese Löhne nun publik gemacht.

Den Lohn deines Gemeindepräsidenten erfährst du in der Grafik. Eine Liste aller Löhne gibt es hier:

Gemeindepräsidenten verdienen im Schnitt über 180'000 pro Jahr

Die ausgewerteten Zahlen zeigen, dass jeder Gemeindepräsident in Kanton monatlich einen Lohn von mindestens 10'000 Franken erhält (wenn man Teilzeitstellen auf eine Vollzeitstelle aufrechnet). Im Durchschnitt verdient ein Gemeindepräsident pro Jahr rund 183'000 Franken. Auf 13 Monate gerechnet, sind das über 14'000 Franken im Monat.

Der Mann, der am besten verdient, ist gleichzeitig jener, der am meisten Einwohner unter sich hat. Der St.Galler Stadtpräsident Thomas Scheitlin (FDP) verdient für seinen 100-Prozent-Job einen Jahreslohn von 262'964 Franken (über 20'000 Franken im Monat).

Den kleinsten Betrag aus seiner Tätigkeit als Gemeindepräsident bekommt Christian Gentsch (SP) der Gemeinde Hemberg. Er ist jedoch nur zu 25 Prozent angestellt und bekommt dafür einen Jahreslohn von 42'342 Franken.

Rechnet man den Lohn aller Gemeindepräsidenten zu 100 Prozent, verdient noch immer Thomas Scheitlin am meisten Geld. Die Gemeindepräsidenten von Untereggen (Norbert Rüttimann, CVP) und Amden (Markus Vogt, BDP) übernehmen dann das Tabellenende mit 132'498 Franken pro Jahr.

In den meisten Gemeinden sind die Löhne im neuen Jahr nicht gestiegen. Ein Viertel der befragten Präsidenten gab an, in diesem Jahr leicht mehr Lohn zu erhalten. Einige Gemeinden machten darüber keine Aussage.

Interessant sind jedoch nicht nur die einzelnen Löhne, sondern auch die Spesenabrechnungen. Diese zeigen, dass die Präsidenten völlig unterschiedlich entschädigt werden. Die jährliche Entschädigung liegt in der Regel zwischen 5000 und 13'000 Franken. Es gibt jedoch spezielle Entschädigungen. So erhält Beat Tinner von der Gemeinde Wartau im Jahr 10'800 für das Auto. Martin Stöckling – Stadtpräsident von Rapperswil-Jona und der Mann, der nach Thomas Scheitlin am meisten verdient – bekommt ein ganzes Spesenpaket. 8250 Franken Pauschalspesen, 70 Rappen pro Auto-Kilometer und Bahnbillette der ersten Klasse (mit Halbtax). Vergleichen kann man die Spesen aber nicht vollständig, da mehrere Gemeinden die Aussage verweigerten.

Dreiviertel arbeiten zu 100 Prozent

In drei Viertel der Gemeinden sind die Gemeindepräsidenten und -präsidentinnen zu 100 Prozent angestellt, in einem Viertel arbeiten sie Teilzeit.

Präsident von Oberhelfenschwil verdient 130 Franken pro Einwohner

Ein ganz anderes Bild zeigt sich, wenn man den Lohn des Gemeindepräsidenten ins Verhältnis zur Einwohnerzahl setzt. Dann steht der St.Galler Stadtpräsident Thomas Scheitlin am Schluss der Liste. Weil der Mann mit dem höchsten Lohn auch für die meisten Einwohner verantwortlich ist, verdient er rund 3,30 Franken pro Einwohner. Am meisten Geld pro Einwohner kriegt Toni Hässig (CVP), Gemeindepräsident von Oberhelfenschwil. Rund 130 Franken sind es dort. Der Gemeindepräsident von Berg, Sandro Parissenti (parteilos), hat deutlich am wenigsten Einwohner in seiner Gemeinde (850). Bei einem Jahreslohn von 77'721 Franken für sein 50-Prozent-Pensum sind das pro Einwohner rund 90 Franken.

Fünf Gemeinden verstossen gegen das Gesetz

Nicht alle 77 Gemeinden hielten sich an das Gesetz. Fünf Gemeinden verweigerten die Aussage. Au, Balgach, St.Margrethen, Widnau und Eggersriet wollten sich nicht zu den Gehältern der Gemeindepräsidenten äussern. Mit der Verweigerung der Aussage zu den Löhnen verstossen die fünf Gemeinden gegen das Öffentlichkeitsgesetz und missachten das Urteil des Departements des Innern.

In einer gemeinsamen Erklärung schreiben die Rheintaler Gemeinden Au, Balgach, St. Margrethen und Widnau, dass sie mit dem Stil dieser Untersuchung nicht zufrieden sind: «Ihre Umfrage zur Entlöhnung der Gemeindepräsidien im Kanton St.Gallen weist klare Mängel auf.» So seien in den gestellten Lohnfragen die unterschiedlichen Lohnsysteme nicht berücksichtigt worden. Der Lohnvergleich führe zu «undifferenzierten und sachlich nicht fundierten Betrachtungsweisen», und dazu würden die Gemeinden keine Hand bieten.

Deshalb werden die Gemeinden ihre Bürger im März an der Bürgerversammlung persönlich über die Löhne informieren. «Mit diesem Vorgehen entsprechen wir nicht nur dem Anrecht der Bevölkerung auf Information und Transparenz, sondern kommen auch dem legitimen Anrecht unserer Bürgerschaft auf eine Information aus erster Hand nach», heisst es weiter.

«Ich bin persönlich klar der Meinung, dass das Öffentlichkeitsgesetz zu weit geht»

Auch der Gemeindepräsident von Eggersriet, Roger Hochreutener (CVP), verweigert Aussagen zu seinem Lohn: «Ich bin persönlich klar der Meinung, dass das Öffentlichkeitsgesetz zu weit geht», sagt er auf Anfrage der Medienvereinigung. Er werde den Lohn an der nächsten Bürgerversammlung kommunizieren: «Für mich ist klar, dass ich gegenüber den Bürgern meiner Gemeinde Eggersriet Rechenschaft über meinen Lohn ablege. Ich finde es aber falsch, dass mein Lohn darüber hinaus in den Medien öffentlich gemacht wird.» Hochreutener ist der Meinung, dass der Lohn alleine nichts aussage, sondern dass auch berücksichtigt werden müsse, welchen Aufgaben der Gemeindepräsident nachgeht. Er selbst sei in Eggersriet für alles zuständig, es würden keine Aufgaben ausgelagert.

Generell ist festzustellen, dass viele der Gemeinden im Kanton St.Gallen das geltende Recht nicht kennen und deshalb nicht in der Lage sind, es anzuwenden. Manchen Gemeinden ist nicht bewusst, dass das Geheimhaltungsprinzip nicht mehr gilt, sondern Transparenz an dessen Stelle gerückt ist.

Konsequenzen der Lohn-Transparenz

Bereits vor dieser Publikation haben einige Gemeinden den Lohn ihres Präsidenten transparent gemacht. Dies führte zu Diskussionen. In der Gemeinde Thal wollte die SVP den Lohn der Gemeindepräsidenten auf 180'000 Franken beschränken. Der Gemeinderat erklärte die Initiative jedoch für ungültig, da die Höhe der Löhne nicht von den Bürgern festgelegt werden kann. Die Lohnpolitik der Behörden sei von der obligatorischen Abstimmung ausgenommen. Das Verfahren ist derzeit beim Departement des Inneren hängig.

Auch in Wil wollte die SVP mit einer Initiative die Löhne begrenzen. Auch dieser Vorstoss wurde für ungültig erklärt. Das neue Reglement über die Löhne für die Stadträte wird voraussichtlich im Frühling ins Stadtparlament kommen. Je nachdem werde die SVP Anträge stellen, teilt die Partei auf Anfrage mit.

*Der Medienvereinigung gehören folgende Medien an: St.Galler Tagblatt, Zürichsee-Zeitung, Der Rheintaler, Neue Zürcher Zeitung, SRF Regionaljournal Ostschweiz, FM1Today, Obersee Nachrichten, Südostschweiz Gaster & See, Toggenburger Tagblatt, Sarganserländer, 20 Minuten Ostschweiz.

Öffentlichkeitsgesetz: Das Öffentlichkeitsgesetz des Kantons St. Gallen ist seit dem November 2014 in Kraft. Der Kanton führte als einer der letzten in der Schweiz das Öffentlichkeitsprinzip ein. Mit ihm wird das frühere Geheimhaltungsprinzip umgekehrt: Grundsätzlich sind Akten von Behörden und Verwaltungen öffent­lich. Die Geheimhaltung wurde zur Ausnahme. Bis zum gültigen Gesetz war es aber ein langer Weg: Über zehn Jahre dauerte es, bis die Regierung und der Kantonsrat dazu ein Gesetz aus­arbei­te­ten. Bereits seit 2003 verlangte die Kantonsverfassung zwar das Öffentlichkeitsprinzip, erst ein Urteil des Verwaltungsgerichtes machte aber den Weg definitiv frei. Wird die Akteneinsicht abgelehnt, gibt es dagegen eine Beschwerdemöglichkeit. Der Kantonsrat hat zusätzlich festgelegt, dass in umstrittenen Fällen innert 30 Tagen klar sein muss, ob die Einsicht in die Akten gewährt werden soll. Anders als auf Bundesebene ist im Kanton St. Gallen kein Schlichtungsverfahren möglich, wenn ein Gesuch von einer Behörde abgelehnt wurde. Es steht nur der Rechtsweg offen. Es gibt auch Kantone die vom Öffentlichkeitsgesetz ausgeschlossen sind. In Thurgau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Luzern und Nidwalden gilt nach wie vor das Geheimhaltungsprinzip.

Urteil des Innendepartement:  Die Zürichsee-Zeitung hatte Anfang 2015 einen Entscheid der Gemeinde Gommiswald angefochten, weil der Gemeinderat trotz geltendem Öffentlichkeitsgesetz die Lohndaten seiner Exekutive nicht publizieren wollte. Das Innendepartement gab im Herbst 2016 bekannt, den Rekurs der Zürichsee-Zeitung zu stützen. Im Fall der Gemeinde Gommiswald handelte es sich um einen Präzedenzfall im Kanton St. Gallen. Es war das erste Mal, dass eine Gemeinde Löhne nur aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes und ohne direkten Zusammenhang zu Budgetentscheiden öffentlich machen musste. Zum Urteil.
veröffentlicht: 23. Februar 2017 05:51
aktualisiert: 2. März 2017 09:31
Quelle: abl

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