Beckenbauer blitzt mit Ausstandsbegehren ab

06.08.2019, 10:32 Uhr
· Online seit 06.08.2019, 10:27 Uhr
Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts ist auf ein Ausstandsbegehren von Franz Beckenbauer gegen Bundesanwalt Michael Lauber und weitere Personen der Bundesanwaltschaft (BA) nicht eingetreten. Das Gesuch wurde zu spät eingereicht.
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Ausstandsbegehren müssen der Verfahrensleitung jeweils «ohne Verzug» gestellt werden. Dies muss gemäss Rechtsprechung in den folgenden Tagen geschehen, nachdem eine Person Kenntnis erlangt hat über einen möglichen Ausstandsgrund. Dies ist in diesem Fall nicht geschehen, wie die Beschwerdekammer in einem Beschluss vom 22. Juli schreibt.

Zwei frühere Ausstandsbegehren gegen Lauber und weitere Personen hat die Beschwerdekammer Mitte Juni hingegen gutgeheissen. Eingereicht hatten sie zwei frühere Funktionäre der Fifa, Markus Kattner und Jérôme Valcke.

Die Strafuntersuchung gegen Franz Beckenbauer, der Organisationschef der Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland war, wurde vom Verfahren gegen den früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger, dessen einstigen Nachfolger Wolfgang Niersbach, den früheren DFB-Generalsekretär Horst Rudolf Schmidt und den Ex-Fifa-Generalsekretär Urs Linsi abgetrennt.

Franz Beckenbauer soll aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung nicht vernehmungsfähig sein. Der Verfahrenskomplex um das mutmasslich gekaufte deutsche Sommermärchen droht zu verjähren. (Beschluss BB.2019.38 vom 22.07.2019)

veröffentlicht: 6. August 2019 10:27
aktualisiert: 6. August 2019 10:32
Quelle: SDA

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