Ermittlungsverfahren gegen Dieter Hahn eingestellt

04.07.2017, 11:11 Uhr
· Online seit 04.07.2017, 10:44 Uhr
Im Machtkampf um Constantin Medien kann deren Präsident Dieter Hahn einen Zwischensieg feiern. Die Staatsanwaltschaft München hat ein Verfahren gegen den Gegenspieler von FCB-Präsident Bernhard Burgener eingestellt.
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Die Staatsanwaltschaft München I stellte das Ermittlungsverfahren wegen angeblichen Insiderhandels letzte Woche ein. Über die entsprechende Verfügung informierte am Dienstag der Sprecher von Dieter Hahn.

Medienunternehmer und FC-Basel-Präsident Bernhard Burgener habe Hahn vorgeworfen im Jahr 2015 Insiderwissen über den Champions-League-Vertrag von Highlight Communications frühzeitig erhalten und genutzt zu haben, um Aktien zu erwerben. Burgener ist Präsident des Medienunternehmens Highlight Communications.

Bei Constantin Medien tobt ein erbittert geführter Streit über die Strategie. Präsident Hahn will das Unternehmen auf die Segmente Sport sowie Sport- und Event-Marketing fokussieren. Das Filmgeschäft, das in der Tochter Constantin Film gebündelt ist, solle verkauft werden.

Dagegen sperrt sich Burgener, der als Präsident der Tochter Highlight Communications an einer zentralen Schaltstelle im Konzern sitzt. Wie Hahn ist auch Burgener Grossaktionär der Dachgesellschaft Constantin Medien. Mit juristischen Schritten und einer Kapitalerhöhung bei Highlight kappte Burgener letzten Monat den Einfluss von Hahn auf die wichtigste Konzerntochter, zu der das Filmgeschäft gehört.

Zum Bruch zwischen Burgener und Hahn war es anfangs 2015 gekommen. Hahn wollte nicht nur Constantin Film verkaufen, sondern auch Highlight Communications abschaffen, weil er die Firma überflüssig fand.

Seit letztem Monat prüft die Münchner Staatsanwaltschaft überdies auch Ermittlungen gegen Burgener. Dabei geht es um den Verdacht auf Untreue, Insiderhandel und andere Straftaten.

Die Anzeige hatte ein Rechtsanwalt Ende April im Namen der Constantin Medien unter Bezugnahme auf ein Gutachten bei der Staatsanwaltschaft München I eingereicht. Für Burgener und die anderen Angezeigten gilt die Unschuldsvermutung.

veröffentlicht: 4. Juli 2017 10:44
aktualisiert: 4. Juli 2017 11:11
Quelle: SDA

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