Coronavirus - Schweiz

Bundesrat prüft Beiträge à fonds perdu für Profi-Sportklubs

04.11.2020, 15:53 Uhr
· Online seit 04.11.2020, 15:15 Uhr
Auch die Profi-Sportklubs könnten schon bald Beiträge à fonds perdu erhalten. Der Bundesrat hat das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) damit beauftragt, bis im Dezember ein «Aussprachepapier» zu erarbeiten.
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Wegen der Corona-Pandemie können Sportveranstaltungen auch in den nächsten Monaten nur mit wenigen oder gar keinen Zuschauern durchgeführt werden. «De facto heisst das Geisterspiele», sagte Sportministerin Viola Amherd am Mittwoch vor den Medien. Es zeichne sich deshalb ab, dass der Sport zusätzliche Unterstützung benötigen werde.

Ohne die Ticket- und die Gastronomie-Einnahmen verlören die professionellen und semiprofessionellen Ligen eine bedeutende Einnahmequelle und damit den grössten Teil ihrer wirtschaftlichen Basis. Gleichzeitig blieben die Betriebskosten gleich.

Der Bundesrat habe deshalb das VBS damit beauftragt, bis am 15. November zu analysieren, ob für den Mannschaftssport zusätzlich zu den Darlehen auch à-fonds-perdu-Beiträge gewährt werden sollen. Davon profitieren könnten Fussball-, Eishockey, Unihockey-, Basketball-, Volleyball- und Handballklubs.

«Wir müssen dafür sorgen, dass die Sportstrukturen nicht verloren gehen in dieser Krise», sagte Amherd. Denn der Sport sei nicht nur wichtig für die Gesellschaft sondern auch für die Wirtschaft: 100'000 Arbeitsplätze hingen insgesamt vom Sport ab. Ausserdem fördere der Sport die körperliche und geistige Gesundheit. «Das dürfen wir in dieser Situation nicht vergessen», sagte Amherd.

Verordnung präzisiert

Ausserdem präzisierte der Bundesrat in seiner neuen Covid-19-Verordnung Mannschaftssport «die Richtlinien für die Handhabung» der Darlehen in der Gesamthöhe von 175 Millionen Franken pro Jahr. Diese tritt am 1. Dezember in Kraft und ersetzt die bisherigen Bestimmungen in der Sportförderung.

Darin ist festgelegt, dass der Bund die Klubs mit zinslosen Darlehen in der Höhe von bis zu einem Viertel ihres Betriebsaufwandes in der Saison 2018/2019 unterstützten kann. Dafür müssen die Klubs Sicherheiten von 25 Prozent des Darlehens leisten.

Die Darlehen müssen in den folgenden zehn Jahren zurückgezahlt werden. Können die Klubs das Geld nicht innerhalb von drei Jahren zurückzahlen, müssen sie die Löhne um maximal einen Fünftel kürzen. Ausserdem gewährt der Bund Rangrücktritt auf die Darlehen, wenn sich dadurch die Ausgangslage für die Rückzahlung verbessert.

Profitieren von den Darlehen können neben den Profiklubs auch semiprofessionelle Mannschaftssportarten in der jeweils höchsten Liga wie Basketball, Handball, Unihockey, Volleyball, sowie Fussball und Eishockey der Frauen. Das Hilfsangebot läuft bis Ende 2021.

veröffentlicht: 4. November 2020 15:15
aktualisiert: 4. November 2020 15:53
Quelle: sda

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