«Haben eine Erfolgsquote von 80 Prozent»

· Online seit 21.08.2019, 20:26 Uhr
Die öffentliche Suche nach Fussballchaoten ist die letzte Hoffnung, um diese zur Rechenschaft ziehen zu können. Weil die Erfolgsquote hoch ist, bedient sich die Kantonspolizei St.Gallen ein weiteres Mal der umstrittenen Methode.
Sarah Lippuner
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Zum sechsten Mal fahndet die Kantonspolizei St.Gallen im Auftrag der Staatsanwaltschaft nach Fussballchaoten. «In einer Woche werden wir die Bilder verpixelt, in zwei Wochen unverpixelt veröffentlichen», sagt Florian Schneider, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen. Die öffentliche Fahndung ist der letzte Schritt, um solche Chaoten zu finden. «Wir fahnden öffentlich, wenn wir mit herkömmlichen Ermittlungsmethoden nicht mehr weiterkommen.»

Umstritten, aber erfolgreich

Gesucht werden fünf Männer, die im Oktober 2018 nach dem Spiel des FC St.Gallen gegen den FC Zürich am Bahnhof Winkeln, nahe des Kybunparks randalierten und Polizisten mit Steinen bewarfen. «Im konkreten Fall haben wir bereits einige Täter ermitteln können, die restlichen fünf wollen wir nun mit der öffentlichen Fahndung finden», sagt Schneider.

Die Kantonspolizei fahndet seit über zehn Jahren öffentlich nach Fussballchaoten. Da die mutmasslichen Täter so an einen «Internet-Pranger» gestellt werden, ist die Methode umstritten, für die Polizei jedoch vielversprechend. «Wir erzielen unterschiedliche Erfolge, aber grob zusammengerechnet liegt unsere Erfolgsquote bei etwa 80 Prozent.»

Täter melden sich bei verpixelten Bildern

Mit Erfolg fahndete die Kantonspolizei St.Gallen zum letzten Mal im September 2015, dabei konnten alle zehn FCB-Randalen identifiziert werden. Die FCB-Chaoten bewarfen nach dem Spiel gegen den FCSG ebenfalls Polizisten mit Steinen. (FM1Today berichtete)

Um eine öffentliche Fahndung einzuleiten, braucht es laut Schneider mehrere Voraussetzungen. Es muss eine schwere Tat vorliegen, dies ist im aktuellen Fall so, da fünf Polizisten verletzt wurden und ein immenser Sachschaden (insgesamt über 100'000 Franken) entstand. Des weiteren muss gegen die Person ein dringender Tatverdacht vorliegen und die Person muss bei der Tat abgebildet sein. «Zusätzlich müssen alle anderen polizeilichen Ermittlungen ausgeschöpft sein, erst dann greifen wir zur öffentlichen Fahndung», sagt Schneider.

Die mutmasslichen Täter haben nun eine Woche Zeit, sich bei der Polizei zu melden. Ansonsten werden erst verpixelte Bilder ins Internet gestellt, eine Woche später die unverpixelten. «Unsere Erfahrung zeigt, dass sich bei der Phase der verpixelten Bildern die Täter eher selbst melden, wenn die Bilder unverpixelt sind, werden sie von anderen gemeldet.»

veröffentlicht: 21. August 2019 20:26
aktualisiert: 21. August 2019 20:26
Quelle: sar

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