«Ich wünschte, alles wäre wie früher»

06.11.2017, 11:15 Uhr
· Online seit 06.11.2017, 11:13 Uhr
Luzern gegen St.Gallen: So lautete nicht nur gestern die Affiche, sondern auch im Februar 2016 als ein FCSG-Fan eine Petarde aufs Feld warf und einem Luzerner einen bleibenden Hörschaden zufügte. Nun meldet sich das Opfer zu Wort.
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Gestern empfing der FC Luzern den FC St.Gallen zum Duell. Genau dieselbe Affiche stand am 21. Februar 2016 auf dem Spielplan, als ein Mann mit seinen beiden Söhnen im Stadion sass. Dieser Ausflug endete für den heute 49-Jährigen jedoch in einem Alptraum. Ein St.-Gallen-Fan hatte zwei Spreng- und Rauchkörper auf das Spielfeld geworfen. Durch die Explosion wurde das Gehör des Familienvaters massiv und irreversibel geschädigt. Auf dem linken Ohr ist er fast taub, rechts hört er nur noch 33 Prozent und ist auf ein Hörgerät angewiesen. Hinzu kommt ein starker Tinnitus.

«Ich kann nicht schlafen»

Gegenüber «Blick.ch» erzählt das Opfer des St.Galler Pyro-Werfers nun erstmals von seinen gesundheitlichen Beschwerden. «Ich habe immer ein lautes Pfeifen im Ohr und kann nicht schlafen», sagt der Landwirt. Auch die Arbeit auf dem Hof ist für den Luzerner eine Qual, denn die Geräusche von lauten Maschinen bereiten ihm Schmerzen. Auch wenn er weiss, dass er für den Rest seines Lebens unter den Folgen der Attacke leiden wird, sagt er: «Ich wünsche mir jeden Tag, dass alles wieder so wird wie früher.» Seit des Vorfalls befindet sich der 49-Jährige in psychlogischer Behandlung.

FCSG-Fan geht vor Bundesgericht

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat den heute 24-jährigen Ostschweizer im August zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt, 18 Monate davon muss er im Gefängnis absitzen.

Zusätzlich hat das Bundesstrafgericht eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 50 Franken ausgesprochen (insgesamt 9000 Franken). Der Ostschweizer soll ausserdem die Verfahrenskosten von 15’000 Franken tragen und eine Genugtuung von 12’000 Franken an den Geschädigten zahlen. Der FCSG-Fan, bei dem kiloweise pyrotechnisches Material gefunden wurde, zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter. Seine Anwältin moniert, dass zwei Gutachten, welche besagen sollen, dass der 49-Jährige schon vor dem Spiel eine Hörbeeinträchtigung hatte, vom Gericht nicht berücksichtigt wurden.

Für den hörgeschädigten Luzern-Fan ist der nicht enden wollende Rechtsfall eine grosse Belastung, wie er im «Blick»-Interview sagt. Zudem erklärt sein Anwalt, dass die 12'000 Franken Entschädigung angesichts der Verletzungen und der schweren Auswirkungen im Alltag ein Hohn seien. Sein Mandat meint dazu: «Ich wünschte, ich könnte wieder hören. Das wäre mir lieber.»

veröffentlicht: 6. November 2017 11:13
aktualisiert: 6. November 2017 11:15

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