Nationalrat

Kommission will Immunität von Fifa-Ermittler nicht aufheben

07.09.2021, 15:45 Uhr
· Online seit 07.09.2021, 15:45 Uhr
Die Immunitätskommission des Nationalrats will die Immunität des ehemaligen Fifa-Sonderermittlers Stefan Keller nicht aufheben. Das hat sie am Dienstag entschieden. Folgt ihr die Rechtskommission des Ständerats, steht eine Strafverfolgung nicht mehr zur Debatte.
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Der Entscheid in der Nationalratskommission gegen die Aufhebung der Immunität fiel einstimmig, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Die Kommission sei zum Schluss gekommen, «dass eine Aufhebung der Immunität nicht angezeigt ist».

Im Raum steht der Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung. Dabei geht es um Aussagen von Keller in der Januar-Ausgabe der juristischen Fachzeitschrift «Plädoyer». Keller gab darin Inhalte eines zu diesem Zeitpunkt noch hängigen und nicht öffentlichen Beschwerdeverfahrens preis.

Keller machte in der Anhörung vor der Immunitätskommission geltend, dass die beanstandeten Äusserungen keine Verletzung des Amtsgeheimnisses darstellten. Das Bestehen eines Verfahrens sei keine geheime Information, da diese Information insbesondere den Medien zugänglich sei.

Die Kommission stützte diese Ansicht. «Selbst wenn man zum Schluss käme, dass eine Amtsgeheimnisverletzung vorliegt, wäre diese so geringfügig, dass sie keine Aufhebung der Immunität rechtfertigen würde», heisst es in der Mitteilung.

Mit dem einstimmigen Nein der Nationalratskommission ist ein Strafverfahren gegen Keller unwahrscheinlich geworden. Folgt die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) am 20. September dem Entscheid, so ist ein Strafverfahren in dieser Sache ausgeschlossen.

«Verfehlte Kommunikationspolitik»

Keller war als erster ausserordentlicher Bundesanwalt im vergangenen September vom Parlament beauftragt worden, informelle und nicht protokollierte Treffen von Ex-Bundesanwalt Michael Lauber und dem Fifa-Präsidenten Gianni Infantino zu untersuchen. Die Fifa hatte Zweifel an Kellers Qualifikation angemeldet und gelangte mit mehreren Beschwerden ans Bundesstrafgericht. Keller habe mit seinem Verhalten nicht einmal juristischen Basisstandards genügt.

Anfang Mai wurde ein Entscheid der Beschwerdekammer am Bundesstrafgericht bekannt, wonach Keller gegenüber Infantino befangen sei. Das Gericht warf Keller unter anderem eine «verfehlte Kommunikationspolitik» vor. In der Folge legte Keller sein Mandat nieder. Er erklärte, aufgrund der personellen Besetzung der zuständigen Beschwerdekammer sehe er sich ausserstande, seine Ermittlungen fortzusetzen.

Vor einem Monat übte der Ex-Sonderermittler scharfe Kritik an Teilen der Schweizer Justiz. Er warf dem Bundesstrafgericht und der Bundesanwaltschaft in einem Interview vor, ihn desavouiert zu haben.

Die Nachfolge - sowohl für die Spitze der Bundesanwaltschaft nach dem Rücktritt von Michael Lauber vor einem Jahr wie auch für die Position eines ausserordentlichen Bundesanwalts zu den Fifa-Ermittlungen - ist weiterhin pendent.

veröffentlicht: 7. September 2021 15:45
aktualisiert: 7. September 2021 15:45
Quelle: sda

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