Hooligan-Szene auf hohem Niveau stabil

03.08.2017, 13:44 Uhr
· Online seit 03.08.2017, 13:23 Uhr
In der Schweiz sind derzeit knapp 1600 gewaltbereite Fussball- und Eishockeyfans aktenkundig, praktisch gleich viele wie vor einem Jahr. Rückläufig ist hingegen die Zahl der geltenden Stadion- und Rayonverbote.
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Ende Juli 2017 waren in der Hooligan-Datenbank des Bundes noch 754 Personen erfasst, die mit gültigen Massnahmen aus dem Umfeld von Sportveranstaltungen verbannt sind. Das sind 57 weniger als ein Jahr zuvor, wie die neuesten Zahlen des Bundesamtes für Polizei (fedpol) zeigen.

Hooligans vor allem beim Fussball

Randalierende und gewalttätige Fans bleiben nach Ablauf der letzten Massnahmen noch drei Jahre registriert. Gesamthaft umfasste das HOOGAN-System am 31. Juli dieses Jahres 1592 Personen, darunter 16 Frauen. Auf dem bisherigen Höchststand im Juli 2016 waren es total 1593, im Januar dieses Jahres 1580 Personen.

Drei Viertel der in der Datenbank registrierten Personen haben einen Bezug zum Fussball, ein Viertel wird dem Umfeld des Eishockeys zugerechnet. Über 40 Prozent der Täter sind zwischen 19 und 24 Jahre jung, knapp ein Drittel gehört zur Altersgruppe der 25- bis 29-Jährigen.

Gewalt gegen Beamte nimmt zu

Landfriedensbruch ist nach wie vor das häufigste Delikt, das einen Eintrag in HOOGAN nach sich zieht. Unter diesen Tatbestand fällt die Teilnahme an einer «öffentlichen Zusammenrottung», bei der es zu Gewalttätigkeiten kommt. Aktuell ist das bei 568 aktiven Massnahmen der Fall.

An zweiter Stelle folgen Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz mit 340 Massnahmen. Tendenziell immer mehr Sanktionen werden wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte ausgesprochen. Mit 308 aktiven Massnahmen erscheint dieser Tatbestand fast doppelt so häufig als noch im Juli 2015 (168).

Für die Bekämpfung der Fangewalt sind grundsätzlich Städte und Kantone zuständig. Die Kantone haben sich 2007 im Hooligan-Konkordat zusammengeschlossen. Das fedpol unterstützt sie seither mit dem Informationssystem HOOGAN. Darin werden Daten über Personen aufgenommen, die sich an Sportveranstaltungen im In- und Ausland gewalttätig verhalten haben und gegen die eine Massnahme verhängt wurde.
veröffentlicht: 3. August 2017 13:23
aktualisiert: 3. August 2017 13:44
Quelle: SDA

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