Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärte die Schadenersatzklage der Berlinerin wegen ihrer Dopingsperre gegen den Eislauf-Weltverband ISU für unzulässig und widersprach damit dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom Januar 2015.
Pechstein ging gegen eine zweijährige Sperre vor, die der Eislauf-Verband 2009 aufgrund auffälliger Blutwerte ohne positiven Befund gegen sie verhängt hatte. Die 44-Jährige führte die Blutwerte stets auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurück. Die ISU verklagte Pechstein auf rund fünf Millionen Franken.
Wäre der Entscheid des höchsten deutschen Zivilgerichts zugunsten Pechsteins ausgefallen, hätte dies ein Beben in der Sportschiedsgerichtsbarkeit nach sich gezogen. Künftig wäre dann jedem Athleten die Möglichkeit offen gestanden, zwischen Sport- und Zivilgerichten zu wählen.