Armee untersucht Seilkamera-Kollision

12.06.2018, 10:07 Uhr
· Online seit 12.06.2018, 09:53 Uhr
Die Militärjustiz hat eine Voruntersuchung gegen zwei Mitglieder der PC-7-Kunstflugstaffel gestartet. Grund dafür ist die Kollision eines PC-7 mit dem Zugseil einer Seilbahnkamera an der Ski-WM 2017 in St.Moritz.
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Ursache für den Vorfall waren mutmasslich eine zu tief gewählte Mindestflughöhe sowie fehlende Sicherheitsmargen, wie die bisherigen Untersuchungen der Militärjustiz ergeben hätten, teilte sie am Dienstag mit.

Sie hat daher gegen den Team-Leader und den betroffenen Piloten der Kunstflugstaffel eine Voruntersuchung beantragt. Divisionär Bernhard Müller, Kommandant der Luftwaffe, hiess die Anträge des Untersuchungsrichters gut.

Die Voruntersuchung - aufgrund dieser wird entschieden, ob es beispielsweise zur Anklage kommt oder das Verfahren eingestellt wird - soll nun klären, ob der Team-Leader in der Planungsphase die Mindestflughöhe zu tief angesetzt hat. Damit hätte er sich einer Verletzung der Dienstvorschriften schuldig gemacht.

Beim Piloten wird untersucht, ob er sich wegen möglicher fahrlässiger Verschleuderung von Material und ebenfalls der Verletzung von Dienstvorschriften verantworten muss. Für beide Piloten gilt die Unschuldsvermutung.

Grund für die Voruntersuchung ist der Schlussbericht des Untersuchungsrichters der Militärjustiz. Dieser erhielt am 17. Februar 2017 vom zuständigen Kommandanten den Auftrag, eine vorläufige Beweisaufnahme durchzuführen. Damit wird einerseits der Sachverhalt abgeklärt, andererseits festgestellt, ob die Voraussetzungen für eine Voruntersuchung gegeben sind.

Der Untersuchungsrichter kommt in seinem Bericht zum Schluss, «dass die vom Team-Leader in der Planung vorgegebene minimale Flughöfe für die gesamte Vorführungszone mutmasslich zu tief gewählt worden sei». Zudem fehlte die Sicherheitsmarge: Das Flugmanöver sei mit einem zu geringen Abstand zur Kamera-Aufhängung durchgeführt worden, obwohl diese und auch deren Höhe bekannt gewesen seien.

Ausserdem bemängelte der Untersuchungsrichter die in diesem Fall anwendbaren Vorschriften des Handbuchs für den Flugbetrieb der Schweizerischen Luftwaffe. Diese seien bezüglich der Festlegung der minimalen Flughöhen bei unmarkierten oder schlecht sichtbaren Hindernissen nicht ausreichend eindeutig formuliert.

Ein Flugzeug der Kunstflugstaffel PC-7 TEAM touchierte bei einer Flugvorführung am 17. Februar 2017 anlässlich der Ski-WM in St.Moritz mit einem Flügel das Zugseil einer SRF-Seilbahnkamera. Das Seil riss und die Kamera stürzte in den Zielraum vor der Zuschauertribüne. Verletzt wurde niemand.

Der PC-7-Flieger konnte danach selbstständig in Samedan landen - er wurde durch die Kollision jedoch am Flügel beschädigt. Die Reparatur kostete rund 75'000 Franken. Der Schaden an der Aufhängevorrichtung für die Kamera, an der Kamera selbst sowie einem nahegelegenen Sessellift betrug mehrere Hunderttausend Franken.

veröffentlicht: 12. Juni 2018 09:53
aktualisiert: 12. Juni 2018 10:07
Quelle: SDA

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