Guerrero darf an der WM teilnehmen
Das TAS mit Sitz in Lausanne hatte in einem Urteil vom 14. Mai eine Sperre wegen Dopings von sechs auf vierzehn Monate erhöht. Dieser Entscheid wurde noch nicht begründet. Guerrero zog den Entscheid ans Bundesgericht weiter, das Beschwerdeinstanz ist.
In einer am Freitag publizierten superprovisorischen Verfügung hat das Bundesgericht entschieden, dass die Beschwerde aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet, dass die Vollstreckung des noch unbegründeten Urteils des Sportschiedsgerichts vorerst ausgesetzt ist.
Die Präsidentin der ersten zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts hat insbesondere den verschiedenen Nachteilen Rechnung getragen, die eine sofortige Vollstreckung des TAS-Urteils für Guerrero hätten. Die Weltmeisterschaft sei für den bereits 34-jährigen Spieler die Krönung seiner Karriere.
Mitentscheidend für die Verfügung des Bundesgerichts war zudem, dass Guerrero nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hatte, wie das TAS in einer Medienmitteilung geschrieben hatte.
Es bestand zudem eine Dringlichkeit, weil die definitive Liste mit den 23 peruanischen Spielern, die für die Weltmeisterschaft selektioniert wurden, bis am 4. Juni der Fifa gemeldet werden muss.
Sobald das begründete Urteil des TAS vorliegt, wird das Bundesgericht auch materiell über diesem Fall entscheiden. (Urteil 4A_318/2018 vom 30.05.2018)