St.Galler Profifussballer vor Gericht abgeblitzt

31.07.2018, 16:10 Uhr
· Online seit 31.07.2018, 15:27 Uhr
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Profifussballers aus St.Gallen zur Wehrpflichtersatzabgabe abgewiesen. Der Spieler wehrte sich wegen des Euro-Umrechnungskurses.
René Rödiger
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Der Fussballer wollte nach aktuellem Euro-Umrechnungskurs die Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen. Das St.Galler Amt für Militär und Zivilschutz veranlagte ihn jedoch nach dem Kurs der entsprechenden Jahre 2006 und 2007.

Der Profi, dessen Namen nicht erwähnt wird, hätte für diese Jahre zum hohen Kurs von 1,57 Franken/Euro und 1,64 Franken/Euro Ersatz für nicht oder zu wenig geleistete Diensttage leisten müssen. Derzeit liegt der Kurs bei 1,10 Franken/Euro, der Fussballer müsste nach aktuellem Kurs also viel weniger bezahlen. Der Wehrpflichtersatz beträgt 3 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens.

Das akzeptierte der Fussballer nicht und gelangte damit bis vor Bundesgericht. Die Richter in Lausanne haben die Beschwerde jedoch als unbegründet abgewiesen. Der Profi hätte selbst den Betrag in den jeweiligen Jahren auf ein Konto mit Schweizerfranken anlegen können. Ausserdem wäre der Sportler ja wiederum benachteiligt, wenn der Euro seither an Wert gewonnen hätte.

Den Namen des Fussballers aus St.Gallen hat das Bundesgericht im eben erst veröffentlichten Urteil nicht erwähnt, anhand der ausführlichen Beschreibung geht aber ziemlich klar hervor, um welchen Profifussballer es sich handelt.

Im Urteil steht, dass der St.Galler Jahrgang 1985 hat, seinen Wohnsitz 2004 nach Deutschland verlegte, um dort als Profi zu spielen, in der Saison 2015/2016 für einen US-amerikanischen Verein kickte und danach wieder zurück in die Schweiz kam. Er war bis Dienstagnachmittag für FM1Today nicht erreichbar. Der Fussballer muss die Gerichtskosten von 3000 Franken übernehmen.

(Urteil vom 5. Juli 2018, 2C_140/2018)

veröffentlicht: 31. Juli 2018 15:27
aktualisiert: 31. Juli 2018 16:10
Quelle: rr

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