Pyrowerfer kommt vor Bundesgericht

17.10.2017, 16:10 Uhr
· Online seit 17.10.2017, 15:45 Uhr
Der Fall eines Fans des FC St.Gallen, der in Luzern Knallkörper aufs Spielfeld geworfen hatte, geht in die nächste Runde. Die Verteidigerin des 24-Jährigen aus Herisau wird das Urteil des Bundesstrafgerichts ans Bundesgericht weiterziehen.
René Rödiger
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kük/Luzerner Zeitung

«Mein Mandant und ich sind der Ansicht, dass er sich nicht der vorsätzlichen verbrecherischen Gefährdung schuldig gemacht hat», sagt Anwältin Manuela Schiller auf Anfrage. Wenn überhaupt, liege eine fahrlässige schwere Körperverletzung vor. «Sein Verschulden wurde vom Gericht falsch bewertet, was zu einer zu hohen Strafe führte», so Schiller. Und weiter: «Wir finden, dass er sich zwar strafbar verhalten hat, dafür aber eine angemessene Strafe verdient.»

Bleibender Gehörschaden

Was war geschehen? Bei einem Spiel zwischen dem FC Luzern und dem FC St.Gallen vom Februar 2016 warf der Beschuldigte aus dem St.Galler Fansektor vier pyrotechnische Gegenstände aufs Spielfeld – darunter einen sogenannten Kreiselblitz mit Silberperlenschweif. Bei der Explosion dieses Böllers zog sich ein Luzerner einen bleibenden Gehörschaden zu: Auf einem Ohr ist er seither fast taub, musste mehrere Operationen über sich ergehen lassen und ist auf ein Hörgerät angewiesen.

Zu einer Freiheitsstrafe verurteilt

Bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des Beschuldigten fand die Polizei 1651 Feuerwerks-, Rauch- und Nebelkörper. Das Gesamtgewicht: rund 100 Kilogramm. Das Bundesstrafgericht verurteilte den 24-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wovon er 18 Monate absitzen muss. Die restlichen 18 Monate wurden bedingt, bei einer Probezeit von drei Jahren, ausgesprochen. Das Gericht sprach ihn unter anderem schuldig wegen mehrfacher Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht sowie schwerer Körperverletzung. Das Feuerwerksarsenal im Zimmer des jungen Mannes brachte ihm zudem eine Verurteilung wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz ein.

Geldstrafe, Busse und Genugtuung

Nebst der Freiheitsstrafe erlegte das Bundesstrafgericht dem jungen Mann eine bedingte Geldstrafe von 9000 Franken sowie eine Busse von 700 Franken auf. Dem Geschädigten muss er laut dem schriftlichen Urteil vom 9. August eine Genugtuung von 12'000 Franken entrichten. Die totalen Verfahrenskosten beliefen sich auf rund 25'000 Franken, wovon der Beschuldigte 15'000 Franken übernehmen muss.

Dieser Artikel erschien am 17.10.2017 in der «Luzerner Zeitung»

veröffentlicht: 17. Oktober 2017 15:45
aktualisiert: 17. Oktober 2017 16:10

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