Staatsanwaltschaft: Fehler im «Fall Hugentobler»

17.01.2019, 06:51 Uhr
· Online seit 17.01.2019, 06:46 Uhr
Die St.Galler Staatsanwaltschaft hat im Fall des verurteilten früheren CVP-Kantonsrats und Lehrers Michael Hugentobler keine Meldung ans Bildungsdepartement gemacht. Das sei ein Fehler gewesen.
René Rödiger
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Wie das «St.Galler Tagblatt» am Donnerstag berichtet, habe die St.Galler Staatsanwaltschaft beim wegen mehrfacher versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind und mehrfacher Pornografie verurteilten ehemaligen CVP-Politiker und Lehrer Michael Hugentobler (37) keine Meldung an das Bildungsdepartement gemacht. Gegenüber dem «St.Galler Tagblatt» bezeichnet dies rückblickend Roman Dobler, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft, als Fehler.

«Im Lichte der heutigen Erkenntnisse würden wir nicht mehr so handeln, sondern trotz des Umstandes, dass er nicht mehr als eigentliche Lehrperson tätig war, eine Meldung absetzen», sagt Dobler. Das Bildungsdepartement wurde nicht informiert, weil die Tat in keinem Zusammenhang mit der Tätigkeit Hugentoblers als Lehrer gestanden und es keine Hinweise auf ein Fehlverhalten am Arbeitsplatz gegeben habe.

Michael Hugentobler hat sein Lehrerpatent Mitte Juli 2018 an die Pädagogische Hochschule St.Gallen zurückgegeben, ein Berufsverbot bestand jedoch nicht. Bis Anfang dieser Woche war er noch bei der Schule angestellt und sollte in den kommenden Tagen auch ein Skilager leiten.

Was das Bildungsdepartement zum Fehler der Staatsanwaltschaft sagt und wie solche Abläufe künftig verbessert werden, kannst du im Artikel des «St.Galler Tagblatt» nachlesen.

veröffentlicht: 17. Januar 2019 06:46
aktualisiert: 17. Januar 2019 06:51
Quelle: red.

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