Staatsanwaltschaft fordert Verwahrung

07.08.2019, 11:56 Uhr
· Online seit 07.08.2019, 11:55 Uhr
Das Kantonsgericht St.Gallen will einen verurteilten Pädophilen nächstes Jahr aus der Haft entlassen. Dagegen wehrt sich die Staatsanwaltschaft und fordert eine Verwahrung.
René Rödiger
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Ein heute 64-jähriger Schweizer ist im Jahr 2006 wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern zu einer Haft von vier Jahren und einer «kleinen Verwahrung» verurteilt worden. Aus dieser wurde er Ende Juni 2011 entlassen.

Nur ein Jahr später wurde der Mann erneut festgenommen, er war rückfällig geworden. Wegen mehrfacher versuchter sexueller Handlungen mit Kindern verhängte das Kantonsgericht St.Gallen im Dezember 2013 eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten und eine Rückversetzung in den Massnahmenvollzug. Dieser lief im Dezember 2018 ab.

Der Mann blieb anschliessend zwar in Sicherheitshaft, die stationäre Massnahme wurde vom Kantonsgericht jedoch nicht verlängert. Das Gericht entschied, den 64-Jährigen per Ende Mai 2020 zu entlassen und nicht zu verwahren.

Dagegen erhebt die Staatsanwaltschaft Beschwerde ans Bundesgericht. Sie will, dass der Mann verwahrt wird. Die Staatsanwaltschaft sieht beim Schweizer ein grosses Rückfallrisiko. Durch die Verwahrung soll «die Sicherheit der Gesellschaft, namentlich jene der gefährdeten minderjährigen Knaben» gewährleistet werden.

veröffentlicht: 7. August 2019 11:55
aktualisiert: 7. August 2019 11:56
Quelle: red.

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