«Stell ich Raucher ein, muss ich schliessen»

20.08.2019, 17:57 Uhr
· Online seit 20.08.2019, 16:14 Uhr
Dass manche Firmen ausschliesslich Nichtraucher anstellen, hat heftige Diskussionen ausgelöst. Nun nimmt die St.Galler Kosmetikfirma zu ihrem umstrittenen Jobinserat Stellung.
Praktikant FM1Today
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«Unser Anforderungsprofil: Nichtraucher kein Gelegenheitsraucher.» Mit diesem Inserat sucht die Zuzwiler Firma Lotus Beauty GmbH nach einer Assistenz im Bereich Kosmetik, FM1Today berichtete und hat damit schweizweit für Aufsehen gesorgt.

«Keine Diskriminierung»

Die Beautysalon-Geschäftsführerin Sonja Küffer hat nichts gegen Raucher. Trotzdem hat sie seit je nur Mitarbeiter eingestellt, die Nichtraucher sind. «Würde ich heute Raucher einstellen, müsste ich übermorgen mein Geschäft schliessen». Der Grund dafür sei simpel. «Es geht hier um den Kunden. Keiner möchte eine Gesichtsbehandlung mit Fingern, die nach Rauch riechen.» Deshalb sei das umstrittene Stelleninserat ihrer Meinung nach nicht diskriminierend, sondern Standard in der Beautybranche.

Der Kunde geht vor

Während andere Firmen die Zigarette lediglich während der Arbeitszeit verbieten, geht Lotus Beauty noch einen Schritt weiter. Nebst Rauchern, werden auch keine Gelegenheitsraucher eingestellt. Ein Glas Wein und dazu eine Feierabendzigi, ist für Sonja Küffer tabu: «Die Schwierigkeit ist, dass der Raucher die Inhaltsstoffe der Zigarette über die Haut ausscheidet.» Bei Behandlungen mit warmen Händen, würde der Geruch der Haut auf die Präparate oder die Haut des Kundes übertragen werden.

Kontrovers diskutiert

Dass Rauchen die Jobchancen schmälern kann, wird kontrovers diskutiert. Pascal Müller schreibt unter dem FM1Today-Artikel auf Facebook: «Scheinen nicht gerade seriöse Firmen zu sein, wenn diese schon gegen persönliche Grundrechte verstossen.» Flavio Strässle hingegen findet Nichtraucherinserate: «Völlig okay.» Auch User «Roberto_SG», ein angeblicher Projektleiter, zeigt Verständnis für Nichtraucherinserate: «Raucher stinken nach der Pause nach Rauch und das Lüften des Besprechungsraumes war für nix.»

Inserat ist wasserdicht

Firmen dürfen im Jobinserat explizit Nichtraucher suchen, sagt Rechtswissenschaftler Thomas Geiser, von der Universität St.Gallen. Solche Inserate sind rechtlich nicht diskriminierend, da es in der Schweiz kein allgemeines Diskriminierungsverbot gibt. «Ausnahmen bilden jedoch die Gleichstellung von Mann und Frau, Menschen mit einer Behinderung und Europäische Ausländer.»

veröffentlicht: 20. August 2019 16:14
aktualisiert: 20. August 2019 17:57
Quelle: rör

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