Steuererklärung schon eingereicht?

· Online seit 04.04.2017, 06:25 Uhr
Die Frist, um die Steuererklärung einzureichen ist in den meisten Ostschweizer Kantonen Ende März, also am Freitag, abgelaufen. Seid ihr eher der Typ, der sie sofort erledigt, wenn sie in den Briefkasten flattert oder lässt ihr eine Frist nach der anderen verstreichen? Die Zahlen in einzelnen Kantonen zeigen, bis Ende März sind rund die Hälfte der Steuererklärungen eingereicht worden.
Lara Abderhalden
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Ob bei der Arbeit oder im Training, das Thema Steuererklärung ist allgegenwärtig. Obwohl ein ungern gesehener Gast im Briefkasten, kommt man leider nicht darum herum. Je früher man die Steuererklärung erledigt, desto besser für das Gewissen, aber nicht unbedingt für die Steuerämter. Auf Anfrage beim Kanton St.Gallen sagt Dr. Felix Sager, dass in St.Gallen bisher rund 150'000 Steuererklärungen eingereicht wurden. Dies entspricht etwa der Hälfte aller ausgestellten Steuererklärungen.

Graubünden und St.Gallen haben die Hälfte der Steuerklärungen erhalten

Die Zahl der eingereichten Steuererklärungen liege im Rahmen der Vorjahre. «Bereits 59'000 der eingereichten Steuererklärungen konnten veranlagt werden», das bedeutet, sie wurden bearbeitet und korrigiert, erklärt Felix Sager. Im Schnitt werden im Kanton St.Gallen rund die Hälfte aller Steuererklärungen elektronisch ausgefüllt.

Im Kanton Graubünden zeigt sich das gleiche Bild. Auch dort wurden bis am Montag 57'500 Steuererklärungen eingereicht, dies entspricht wiederum rund der Hälfte aller Steuerpflichtigen. «Die Zahlen sind im üblichen Rahmen», schreibt Urs Hartmann Vorsteher der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden.

Fristverlängerungen erwünscht

Die ersten Mahnungen werden in Graubünden im Juni verschickt. Im Juli gibt es die ersten Bussen. «Wer die Steuererklärung noch Anfang April einreicht, hat nichts zu befürchten», erklärt Felix Sager. Ausserdem bestehe immer die Möglichkeit einer Fristverlängerung. Darüber seien sie teilweise gar froh: «So müssen wir nicht alle Steuererklärungen auf einmal erledigen.» Eine Fristverlängerung kann ganz einfach online mit ein paar Klicks angefordert werden.

Diese Unterlagen braucht es

Am besten ist es jedoch, die Steuererklärung einfach kurz zu erledigen. Zeit braucht eigentlich lediglich das Bereitstellen der Unterlagen. Für die Steuererklärung werden folgende Dokumente gebraucht:

  • Formulare Steuererklärung
  • Sämtliche Bankbelege per 31.12.2016 (Zins- und Kapitalbescheinigungen)
  • Abrechnung Krankenkasse
  • Eventuell elektronische Steuererklärung vom letzten Jahr
  • Lohnausweise
  • Eventuell Rechnungen von Büchern oder Weiterbildungen
  • Eventuell Arztkosten oder Bestätigungen von Spenden

Welche Kosten kann man abziehen?

Hat man die Unterlagen zusammen, kann mit dem Ausfüllen der elektronischen oder schriftlichen Steuererklärung begonnen werden. Eigentlich sind die Schritte selbsterklärend, dennoch wissen viele nicht über alle Abzüge Bescheid. Zwar sind die Steuern grundsätzlich kantonal geregelt, es gibt aber einige gängige Abzüge, von denen viele Angestellte Gebrauch machen können. Comparis hat dafür eine Liste zusammengestellt:

1. Arbeitsweg: Die Kosten für die Fahrt zur Arbeit können abgezogen werden (Monatsabo, Velo, Töffli). Ab letzem Steuerjahr können Pendler bei der direkten Bundessteuer allerdings nur noch höchstens 3000 Franken abziehen. Kosten für Auto oder Motorrad dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen abgezogen werden. Im Kanton Zürich beispielsweise, wenn man mit dem Auto über eine Stunde schneller von zuhause am Arbeitsplatz ist, als mit dem ÖV.

2. Verpflegung: Arbeitnehmer, die nicht nach Hause gehen können, dürfen eine Pauschale geltend machen (Um die 3200 Franken jährlich).

3. Pauschale Berufsauslagen: Ohne einen Nachweis erbringen zu müssen können Angestellte einen bestimmten Betrag von ihrem Lohn pauschal abziehen.

4. Sparzinsen- und Versicherungsprämien: Zinsen, die man für ein Sparkonto erhält oder Prämien für Krankenversicherung, Unfallversicherung und Lebensversicherung sind absetzbar. Allerdings nicht die ganzen Beträge sondern höchstens 1700 Franken bei Versicherungsprämien und Sparzinsen.

5. Spenden: Spenden an gemeinnützige Organisatoren dürfen von den Steuern abgezogen werden.

6. Dritte Säule: In die Säule 3a einbezahlte Gelder mindern ebenfalls die Steuerlast (Maximalabzug 6'768 Franken).

7. Erwerbstätigkeit beider Ehepartner: Sind beide Ehepartner erwerbstätig, kann ein Sonderabzug geltend gemacht werden. Bei der direkten Bundessteuer sind es maximal 13'400 Franken.

8. Finanzielle Unterstützungen: Von der Steuerlast können auch etliche Kosten für Kinder abgezogen werden. Zum Beispiel Tagesmütter oder Krippen (Maximal 10'100 Franken pro Jahr und pro Kind), Pauschalabzug (ungefähr 6500 Franken pro Kind) oder auch Alimente und Unterhaltsbeiträge für Ex-Partner werden als Steuerabzüge anerkannt.

9. Krankheitskosten: Wenn die aus eigener Tasche bezahlten Gesundheitskosten einen bestimmten Anteil am Einkommen übersteigen, können auch diese abgezogen werden (Im Kanton Zürich sind es 5 Prozent des Nettoeinkommens). Dazu zählen unter anderem Behandlungskosten beim Zahnarzt. Abzüge gibt es auch für Mehrkosten, die in Folge einer Behinderung entstehen.

So unkompliziert das auch klingt und so schnell man die Steuererklärung eigentlich jedes Mal erledigt hat, sie ist doch immer ein Krampf. Es gibt gar Wissenschaftler die das Phänomen «Steuererklärung» unter einem psychologischen Aspekt erforscht haben. Diese kommen zum Schluss: «Steuern sind eine Zwangsabgabe, die dem Bürger vom Staat auferlegt ist. Diese Beschränkung der persönlichen Freiheit des Einzelnen führt dazu, dass selten eine neutrale, wertfreie Einstellung zur Besteuerung vorliegt.»

Häufig würden die Menschen zu wenig über die Materie Bescheid wissen und sich emotional nicht mit dem Thema verbunden fühlen. Tatsächlich ist es schwierig, nachzuvollziehen wohin unsere Millionen fliessen, dennoch gehört die Steuererklärung leider zum Alltag und wie heisst es in einem Sprichwort so schön: «Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen.»

(abl)


veröffentlicht: 4. April 2017 06:25
aktualisiert: 4. April 2017 06:25

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