Streit um Asylzentrum vor Obergericht

· Online seit 14.05.2018, 12:08 Uhr
Der Streit in Sachen Asylunterkunft Sonneblick geht weiter. Nachdem der Kanton Mitte April grünes Licht für eine Neubeurteilung gab, ziehen die Gemeinde Walzenhausen und eine Anwohnergruppe den Entscheid unabhängig voneinander vor Obergericht.
Angela Mueller
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Mit der Unterstützung der Gemeinde hat die Anwohnergruppe Sonneblick in Walzenhausen nicht gerechnet. Die Anwohnergruppe gab am Montag bekannt, dass sie Einspuch vor Obergericht gegen das geplante Asylzentrum Sonneblick einreichen. Kurze Zeit später hatte die Gemeinde auf ihrer Homepage das gleiche Vorhaben veröffentlicht. «Wir sind erfreut und überrascht», sagt Hanspeter Baumgartner vom Anwohner-Komitee.

Zu steile Strasse, zu viele Bewohner

Die Anwohner begründen ihren Weiterzug vor das Obergericht von Appenzell Ausserrhoden vor allem mit der Situation auf der steilen und engen Anfahrtsstrasse: «Die Strasse ist zu eng für zusätzlichen Autoverkehr, es fehlen Ausweichplätze zum Kreuzen», sagt Baumgartner. Diejenigen die bestehen, sind privat, sollen aber als Strassenbestandteile umfunktioniert werden, heisst es sinngemäss in der Medienmitteilung. «Die Strasse ist zudem zu steil, alsdass man im Winter hochfahren kann», sagt Baumgartner. Bis anhin hatten immer wieder bis zu 45 Personen im Sonneblick gewohnt. Der Kanton möchte hier aber rund hundert Asylsuchende unterbringen. «Das ist einfach zu viel», findet die Anwohnergruppe.

In den Kompetenzen beschnitten

Auch die Gemeinde zieht den Entscheid des Kantons vor Obergericht, sie sieht sich in ihren Kompetenzen und in ihrer Entscheidungsfreiheit beschnitten: «Nach Meinung des Gemeinderates greift der Rekursentscheid in gewissen Punkten zu weit in die Kompetenzen der kommunalen Baubewilligungsbehörde ein», schreibt die Gemeinde. Sie verlangt jetzt, dass das Obergericht den Fall beurteilt.

Langer Streit um die Untekunft

Der Streit um das Asylzentrum in Walzenhausen geht schon eine Weile. Seit Anfang 2017 mieten der Kanton und die Stiftung Sonneblick Walzenhausen das ehemaligen Heim oberhalb von Walzenhausen für 21'000 Franken pro Monat. Erst später wurde die Baubewilligung und ein Betriebskonzept eingereicht. Die Baubewilligungskommission der Gemeinde hatte Ende 2017 zwar die Zonenkonformität bejaht, aber die Nutzung als Asylzentrum abgelehnt.

Das Departement Bau- und Volkswirtschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat daraufhin Mitte April 2018 den Rekurs der Stiftung Sonneblick Walzenhausen gutgeheissen und den Entscheid der Baubewilligungskommission aufgehoben. Nun wird das Obergericht über den Streit zwischen Anwohner, Gemeinde und dem Kantons befinden müssen

veröffentlicht: 14. Mai 2018 12:08
aktualisiert: 14. Mai 2018 12:08
Quelle: agm

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