Streit um Tempo 30 vor Bundesgericht
Es ist knapp fünf Jahre her, seit die Stadt eine Verkehrsanordnung für Tempo 30 publiziert hat. Umgesetzt wurde sie bis heute nicht, dies verhindern Einsprachen und daran ändert sich so bald auch nichts: Nachdem das Verwaltungsgericht die Geschwindigkeitsreduktion geschützt und damit das Urteil des kantonalen Sicherheits-und Justizdepartements bestätigt hatte, haben die Einsprecher das Urteil ans Bundesgericht weiter gezogen. Und das obwohl die Signalisation auf ein Jahr befristet wäre und im Falle einer definitiven Einführung nochmals aufgelegt werden müsste, wie das «St.Galler Tagblatt» schreibt.
Viele Kinder und ältere Menschen unterwegs
Die Stadt will mit der Temporeduktion die Verkehrssicherheit erhöhen. Ein Gutachten kommt zum Schluss, dass im Abschnitt zwischen dem «Mühleggweier» und der Kirche St.Georgen teilweise komplexe und unübersichtliche Situationen herrschen. Es gebe Sicherheitsdefizite für Schulkinder und ältere Personen. Beide Vorinstanzen geben dem Gutachten der Stadt recht und stimmen darin überein, dass die Einführung von Tempo 30 sinnvoll und notwendig ist.
«Lediglich zwei Unfälle in vergangenen Jahren»
Die Einsprecher hingegen halten die Verkehrssicherheit für ausreichend und eine 30er Zone für unverhältnismässig. Sie schrieben, dass sich in den vergangenen Jahren lediglich zwei Unfälle mit Fussgängern ereignet haben. Ausserdem handle es sich bei der St.Georgen-Strasse nicht um eine Wohnstrasse, sondern um eine verkehrsorientierte Haupterschliessungsstrasse.