Todesfahrer legt Berufung ein

· Online seit 12.04.2019, 07:29 Uhr
Ein 41-jähriger Autofahrer, der in Domat/Ems eine 27-jährige Rollerfahrerin bekifft zu Tode gefahren hat, legt Berufung gegen sein Urteil ein ein. Er wurde vergangenen Woche zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Nina Müller
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Im Januar 2017 fuhr der 41-Jährige bekifft und viel zu schnell von Chur nach Domat/Ems. Bei einem Überholmanöver krachte er in die 27-jährige Rollerfahrerin. Sie überlebte den Unfall nicht. Vergangene Woche wurde das Urteil gegen den 41-Jährigen gesprochen (FM1Today berichtete): Eine unbedingte Haftstrafe von sechs Jahren, eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 90 Franken und eine Busse von 300 Franken.

Verteidiger forderte mildere Strafe

Sein Verteidiger forderte eine deutlich mildere Strafe, er plädierte auf 16 Monate bedingt. Es handle sich nicht um eine eventualvorsätzliche Tötung, sondern um eine fahrlässige. Das Regionalgericht Imboden verurteilte den 41-Jährigen dennoch wegen Tötung mit Eventualvorsatz, qualifizierter grober Verletzung von Verkehrsregeln und Fahren in fahrunfähigem Zustand.

Täter zieht Urteil weiter ans Kantonsgericht

Mit diesem Urteil ist der Täter nicht zufrieden, er zieht es weiter. Auf Anfrage von Blick bestätigt das Regionalgericht Imboden:  «Er hat Berufung eingelegt.» Der Fall kommt jetzt vor das Kantonsgericht Graubünden. Damit nimmt der 41-Jährige eine höhere Strafe in Kauf. Vorsätzliche Tötung kann mit bis zu 20 Jahren Gefängnis bestraft werden.

veröffentlicht: 12. April 2019 07:29
aktualisiert: 12. April 2019 07:29
Quelle: red.

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