Todesschütze muss 15 Jahre einsitzen

09.07.2018, 14:46 Uhr
· Online seit 09.07.2018, 14:16 Uhr
Ein 61-jähriger Kosovare hat vor zwei Jahren in der St.Galler Innenstadt seinen Cousin erschossen. Nun wurde er wegen Mordes zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt.
Sandro Zulian
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«Es war eine Hinrichtung», sagte die zuständige Staatsanwältin während der Verhandlung (FM1Today berichtete). Der Mann habe seinen Cousin kaltblütig erschossen. Der Angeklagte aus Sirnach hatte am frühen Morgen des 12. Mai 2016 an der Webergasse in St.Gallen seinem Cousin aus nächster Nähe in den Kopf geschossen.

15 Jahre Gefängnis wegen Mordes

Nun ist das Kreisgericht St.Gallen zu einem Urteil gekommen: Der Todesschütze muss wegen Mordes und mehrfacher Vergehen gegen das Waffengesetz 15 Jahre hinter Gitter. Ausserdem muss er die Kosten des Verfahrens von über 100'000 Franken tragen.

Die Staatsanwaltschaft hatte während des Prozesses eine Gefängnisstrafe von 18 Jahren gefordert. Der Verteidiger plädierte gegen eine Verurteilung wegen Mordes, da der seelische Zustand des Mannes zum Zeitpunkt der Tat nur Totschlag oder höchstens vorsätzliche Tötung zulasse. Deshalb sei der Angeklagte höchsten zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe zu verurteilen.

Mögliches sexuelles Verhältnis als Motiv

Vor Gericht hatte der Angeklagte geschildert, dass er seinen Cousin zur Rede stellen wollte. Er habe gewusst, dass dieser früher ein sexuelles Verhältnis mit seiner im Sommer 2015 verstorbenen Ehefrau unterhalten habe. An das Treffen nahm er eine geladene Pistole mit und passte seinen Verwandten morgens um fünf Uhr vor dessen Wohnort ab.

Es sei zu einer Auseinandersetzung gekommen. Sein Cousin habe einen Stuhl von der Ausseneinrichtung eines Restaurants packen wollen. Da habe er Angst bekommen, erklärte der 61-jährige Kosovare, bei der Gerichtsverhandlung am vergangenen Dienstag. Unglücklicherweise habe sich ein Schuss gelöst. Die Tat war von der Videoüberwachung des Restaurants aufgezeichnet worden, weshalb die Beweislast erdrückend war. Die Staatsanwaltschaft sprach deshalb von einer «regelrechten Hinrichtung». Für das Motiv, das sexuelle Verhältnis der Ehefrau mit dem Opfer, gebe es keine Beweise. Ausserdem habe er sofort abgedrückt, als er das Opfer sah.

Der Beitrag vom Prozess.

Keine Ziele im Leben

Der Mann sitzt aktuell im vorzeitigen Strafvollzug in Einzelhaft in der Strafanstalt Pöschwies im Kanton Zürich. Ziele habe er in seinem Leben keine, sagte er während der Verhandlung. Nach seiner Haftstrafe hoffe er aber, in der Schweiz bleiben zu können.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 9. Juli 2018 14:16
aktualisiert: 9. Juli 2018 14:46
Quelle: saz/sda

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