Trockenheit: Bäche und Flüsse sind tabu

12.07.2018, 10:03 Uhr
· Online seit 12.07.2018, 09:40 Uhr
Wegen der anhaltenden Trockenheit hat der Kanton Thurgau sich entschieden zu handeln. Ab morgen Freitag gilt im ganzen Kanton ein Verbot für Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen.
Dario Brazerol
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Seit nunmehr drei Monaten ist Regen im FM1-Land eine Seltenheit. Die Waldbrandgefahr ist hoch, die Wasserstände tief. Erst letztes Wochenende wurde deshalb im Bündner Dorf Malans ein Bewässerungsverbot ausgesprochen. Der Kanton Thurgau zieht nun nach und verbietet die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen.

Gewitter sind nur Tropfen auf den heissen Stein

Das Wasserdefizit im Kanton Thurgau habe sich verschärft, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. In den Bächen, Flüssen und Quellen gibt es immer weniger Wasser. Der Pegel im Bodensee liegt mittlerweile 60 Zentimeter unter dem Normalwert. Zwar hat es in den letzten Wochen kleinere Regengüsse gegeben, diese waren aber nicht mehr als ein Tropfen auf dem heissen Stein.

Daraus zieht das Departement für Bau und Umwelt des Kanton Thurgau nun Konsequenzen: Aus Bächen, Flüssen, Weihern aber auch Teichen zur Fischaufzucht oder für die Wasserkraftnutzung, darf ab morgen kein Wasser mehr entnommen werden. Ausgenommen von dem Verbot sind der Bodensee und der Rhein, da diese über genügend Wasserreserven verfügen. Bis wann das Verbot gilt, ist nicht klar.

«Kann Totalschaden bedeuten»

Das Wasserentnahmeverbot kann vor allem für Gemüsebauern gravierend sein. Sie dürfen für ihre Felder kein Wasser mehr aus den Bächen beziehen. «Ein Totalverbot kann auch Totalschaden bei der Ernte und dem Verkauf bedeuten», sagt Hans Ott, Präsident des Verbandes Gemüseproduzenten Thurgau und Schaffhausen jüngst zum SRF.

Um das Verbot wieder aufheben zu können, muss es ausgiebige und lange andauernde Niederschläge geben. Ansonsten könne es in der zweiten Jahreshälfte eine kritische Situation für Quellerträge und Oberflächengewässer geben.

Feuerverbot in Graubünden

Wegen der Trockenheit gilt in grossen Teilen des Kantons Graubünden (und im Tessin) ein Feuerverbot. Auch in Teilen des Kantons St.Gallen herrscht eine grosse Waldbrandgefahr. Das bedeutet, dass nur in bebauten Feuerstellen ein Feuer entfacht werden darf. Bei starkem Wind soll ausserdem auf Feuer verzichtet werden. In Graubünden ist es an vielen Orten gar verboten im Wald und in Waldesnähe einer Feuer zu machen.

veröffentlicht: 12. Juli 2018 09:40
aktualisiert: 12. Juli 2018 10:03
Quelle: red.

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