Frankreichs Staatsanwalt fordert 3,7 Milliarden Euro von der UBS

08.11.2018, 19:20 Uhr
· Online seit 08.11.2018, 18:14 Uhr
Im Steuerhinterziehungsprozess gegen die UBS am Pariser Strafgericht fordert die französische Staatsanwaltschaft eine gewaltige Summe von der Grossbank. Die UBS solle eine Geldstrafe 3,7 Milliarden Euro zahlen.
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Der Schweizer Bank warf Staatsanwalt Serge Roque am Donnerstag vor, sie habe bewusst Konten für Kunden gehalten und verwaltet, die Steuern hinterziehen wollten. Ein anderer Staatsanwalt - Eric Russo - sagte am Ende des Verfahrens: «Steuerhinterziehung ist nichts anderes als Diebstahl an der Öffentlichkeit.»

Banken verdienten es daher, strafrechtlich verfolgt und bestraft zu werden. Und zwar in Höhe des Schadens, den die Gesellschaft erleide. Die mögliche Höchststrafe wurde gar auf 9 Milliarden Euro beziffert.

Die Anklage forderte zudem für sechs gegenwärtige und frühere UBS-Manager bedingte Gefängnisstrafen von sechs bis 24 Monaten sowie Geldstrafen von 50'000 bis 500'000 Euro.

Davor hatte bereits der französische Staat, die als Zivilpartei in dem Verfahren auftritt, eine Entschädigung von 1,6 Milliarden Euro von der UBS verlangt. Der Betrag solle als Entschädigung für ein umfangreiches «System des Betrugs und der Geldwäsche» fliessen, hatte am Mittwoch der Anwalt des Staats, Xavier Normand-Bodard, erklärt.

Die UBS habe ein ausgeklügeltes Betrugs- und Geldwäschereisystem aufgebaut, in dem die Bank im Namen des Bankgeheimnisses behauptete, nichts zu hören, nichts zu sehen und nichts zu wissen.

Die UBS soll laut der Anklage zwischen 2004 und 2012 illegal Bankberater nach Frankreich geschickt haben, um Reiche in eine Filiale der UBS France zu locken. Die Kunden seien an Empfängen, Jagdgesellschaften oder an Sportanlässen angesprochen worden, um sie von der Eröffnung von Schwarzgeld-Konten in der Schweiz zu überzeugen.

Insgesamt soll die Grossbank französische Kunden dazu angestiftet haben, mehr als zehn Milliarden Euro am Fiskus vorbei zu schmuggeln. Im Juli 2014 hatte die Bank eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen müssen.

Die UBS hat die Anschuldigungen stets zurückgewiesen und spricht am Donnerstag von einem «irrationalen Betrag», der gefordert werde. «Die Forderungen entsprechen den fehlerhaften Schlussfolgerungen der Klageschrift und sind keine Überraschung», so die Bank wörtlich in einem Statement.

Die Anklage beruht teilweise auf Aussagen und Dokumenten von ehemaligen Mitarbeitenden. Diese haben laut der UBS zu keinem Zeitpunkt Beweise für ihre Anschuldigungen vorgelegt und seien vor Gericht nicht einmal angehört worden.

Die Plädoyers der Verteidigung sind kommende Woche angesetzt. Die UBS werde sich dort mit faktischen und juristischen Argumenten zur Wehr setzen. Mit einem Urteil ist voraussichtlich erst später zu rechnen.

veröffentlicht: 8. November 2018 18:14
aktualisiert: 8. November 2018 19:20
Quelle: SDA

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