Dealer bietet Drogen auf Instagram an

30.01.2019, 12:06 Uhr
· Online seit 30.01.2019, 05:39 Uhr
Kokain in «Top-Qualität» in der Region St.Gallen verspricht ein User auf Instagram. Bestellen könne man via Privatnachricht. Die Kantonspolizei ist für solche Fälle gewappnet, auch wenn sie aufwendig sein können.
Dumeni Casaulta
Anzeige

Ein Gramm gibt's für hundert Franken. Zehn Gramm für 900 Franken. Unverfroren verspricht jemand auf Instagram Kokain in der Region St.Gallen. Alles was man dafür tun müsse: Eine Privatnachricht schreiben. Nachdem FM1Today den User angeschrieben hat, verschwindet das Profil mit dem eindeutigen Namen «kokain_sg» innerhalb kurzer Zeit.

Social Media als Drogenbörse? Eine Neuerscheinung, aber keine, welche die Polizei überrascht. «Jemand, der etwas Schlechtes machen will, nutzt sämtliche Möglichkeiten, die sich ihm heute bieten. Waren es früher drei oder vier Kommunikationsmöglichkeiten, sind es heute wahrscheinlich tausende», sagt Gian Andrea Rezzoli, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen.

Polizei setzt auf Cyber-Unit mit Spezialisten

Erfährt die Polizei von einem solchen Profil, werden Ermittlungen eingeleitet. Diese sind vielfach aufwendig. «Wenn etwas auf Plattformen wie Instagram oder Facebook ist, müssen wir Kontakt mit den Firmen in den USA aufnehmen, um an Daten zu gelangen», erklärt Rezzoli. Das hat einerseits einen englischen Schriftverkehr zur Folge, andererseits muss die Polizei genau wissen, was bei den Firmen erfragt werden muss.

Die St.Galler Kantonspolizei setzt deshalb auf Spezialisten, sie baut eine Cyber-Unit auf. «Ein Ermittler alleine kann nicht mehr alles wissen», sagt Rezzoli. «Die Spezialisten bilden sich regelmässig weiter und setzen sich mit neuen Technologien auseinander, damit man Ermittlungen erfolgreich durchführen kann.»

Verdeckter Ermittler als Option

Des Weiteren fasst die Polizei in solchen Fällen einen verdeckten Ermittler ins Auge, der sich beim vermeintlichen Drogen-Dealer meldet und sich als Kunde ausgibt. Auch das ist aber nicht ohne Weiteres möglich. «Für die sogenannten Zwangsmassnahmen braucht es eine Verfügung. Diese muss die Staatsanwaltschaft besorgen und sie muss dazu allenfalls vorgängig an das Zwangsmassnahmengericht gelangen, um eine entsprechende Verfügung zu erhalten.»

Ordentliche Hürden, welche die Polizei bewältigen muss, um einen Social-Media-Dealer zu erwischen. Gian Andrea Rezzoli relativiert: «Manchmal gehen die Ermittlungen sehr zügig, weil wir rasch Antworten auf unsere Anfragen erhalten.» Möglicherweise ein Mitgrund, weshalb der Online-Dealer im vorliegenden Fall kalte Füsse bekommen und sein Profil gelöscht hat, noch bevor die Ermittlungen aufgenommen wurden.

veröffentlicht: 30. Januar 2019 05:39
aktualisiert: 30. Januar 2019 12:06
Quelle: cas

Anzeige
Anzeige