Übermalung wird nochmals diskutiert

11.04.2019, 11:59 Uhr
· Online seit 11.04.2019, 11:37 Uhr
Innerhalb kurzer Zeit wurden über 2000 Unterschriften für den Erhalt des Graffitis an der offenen Kirche in St.Gallen gesammelt. Der Verein Wirkraumkirche kündigte zudem einen Rekurs gegen die Übermalung an. Die Stadt und der Kanton wollen nun mit den Beteiligten das Gespräch suchen.
Noémie Bont
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Das Graffiti-Gesicht an der offenen Kirche in St.Gallen erhitzt seit Tagen die Gemüter in der Stadt St.Gallen. In einem Gesuch forderte der Verein Wirkraum, dass das Graffiti auf unbestimmte Zeit die Fassade schmücken darf. Die Denkmalpflege des Kantons argumentierte aber, dass die Bemalung «keinerlei Respekt gegenüber dem historischen Gebäude» zeige und lehnte das Gesuch ab. Bis spätestens Ende Mai soll das Gesicht entfernt werden.

Runder Tisch mit allen Beteiligten

Der Entscheid brachte diverse Befürworter des Graffiti auf den Plan. Eine Online-Petition für den Erhalt des Graffiti wurde bereits von 2000 unterstützt. Der Verein Wirkraum kündigte an, Rekurs einlegen zu wollen.

Nun wollen Kanton und Stadt St.Gallen mit allen Verfahrensbeteiligten das Gespräch suchen, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden, heisst es auf Twitter. Die Betreiber der Offenen Kirche, der Erbe des Architekten und die kantonale und städtische Fachstelle der Denkmalpflege sollen alle an einen Tisch kommen, um die rechtliche Ausgangslage zu prüfen und auszulegen.

Verzwickte Ausgangslage

«Das Haus gehört der Stadt, der Stadtrat ist einverstanden das Bild zu lassen. Im rechtlichen Sinne muss aber die Baubewilligungskommission entscheiden, diese stützt sich auf die kantonale und städtische Denkmalpflege, die wiederum auf den befristeten Vertrag von zwei Jahren verweisen», erklärt die St.Galler Stadträtin Maria Pappa die verzwickte Ausgangslage auf Nachfrage von FM1Today.

Ein Argument der Befürworter: Die offene Kirche muss allenfalls abgebrochen werden, weil auf dem Gelände ein HSG-Campus in Planung ist. Es sei absolut unnötig, ein Gebäude neu zu streichen, bevor man es abbricht. «Schon jetzt den Umstand zu berücksichtigen, dass das Gebäude abgebrochen werden könnte, ist problematisch», schreibt der Kanton dazu. Denn: Noch sei nicht klar, ob es überhaupt zum Abbruch kommen wird und wenn ja, wie lange es noch dauern wird.

Diverse offene Fragen

In den Gesprächen soll nun geprüft werden, was angesichts der Rechtslage möglich ist. Maria Pappa möchte bei den Gesprächen, die offenen Fragen klären. «Muss die Kirche abgebrochen werden oder nicht? Wenn ja, kann man den Abbruch verzögern? Oder will man die Volksabstimmung abwarten, die darüber entscheidet, ob am jetzigen Standort des Gebäudes ein Universitätsgebäude entsteht?».

Wann das Gespräch stattfinden wird, bzw. bis wann die Resultate der Gespräche kommunizieren wird, kann Maria Pappa noch nicht sagen.

(bon)


veröffentlicht: 11. April 2019 11:37
aktualisiert: 11. April 2019 11:59

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