Bundesrat

Kulturschaffende werden ab dem 1. April grosszügiger unterstützt

31.03.2021, 15:23 Uhr
· Online seit 31.03.2021, 15:20 Uhr
Die Unterstützungsmassnahme für den Kulturbereich werden ab dem 1. April verstärkt. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung verabschiedet. Das Parlament hatte die Änderungen im Covid-Gesetz in der Frühjahrssession beschlossen.
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Die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie hätten für den Kulturbereich schwerwiegende wirtschaftliche Folgen, teilt der Bundesrat mit. Parlament und Bundesrat hätten entsprechend beschlossen, die bestehenden Massnahmen zu verstärken.

So erhalten Kulturschaffenden rückwirkend Ausfallentschädigungen ab dem 1. November 2020. Ihre Einbussen werden somit ohne Unterbruch ab dem 20. März 2020 gedeckt. Diese Unterstützung wird zudem auf die Freischaffenden ausgedehnt.

Die Voraussetzungen für die Gewährung von Nothilfe werden ebenfalls gelockert. Mit der überarbeiteten Covd-Verordnung wird die Vermögensgrenze von 45'000 auf 60'000 Franken erhöht. Für jedes unterhaltspflichtige Kind wird diese Grenze um 20'000 statt wie bisher um 15'000 Franken angehoben. Liegenschaften werden nicht zum frei verfügbaren Vermögen gerechnet.

Hauptberufliche Kulturschaffende mit Wohnsitz in der Schweiz können seit Anfang November bei Suisseculture Sociale Nothilfe beantragen. Suisseculture Sociale ist der Dachverband der Organisationen der professionellen Kultur- und Medienschaffenden der Schweiz.

Der Dachverband und die Kantone können den Gesuchstellenden auch einen Vorschuss gewähren, um die Liquidität sicherzustellen, wenn 30 Tage nach der Einreichung des Gesuchs noch kein Entscheid vorliegt.

veröffentlicht: 31. März 2021 15:20
aktualisiert: 31. März 2021 15:23
Quelle: sda

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