Kantonsrat Luzern

Lustbarkeiten können im Kanton Luzern weiterhin besteuert werden

· Online seit 01.12.2020, 14:45 Uhr
Im Kanton Luzern dürfen die Gemeinden weiterhin auf Billetts für Kultur- und Sportveranstaltungen eine Steuer erheben. Der Kantonsrat hat am Dienstag eine Motion abgelehnt, welche die 1892 eingeführte Lustbarkeitssteuer abschaffen wollte.
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Nur wenige Gemeinden, etwa die Stadt Luzern, Emmen, Kriens oder Ebikon, erheben noch eine Billettsteuer. Mit den Einnahmen, die vor allem von grossen und kommerziell erfolgreichen Veranstaltungen kommen, subventionieren sie Kultur- und Sportangebote.

Für den in der Stadt Luzern wohnhaften Motionär Damian Hunkeler (FDP) ist die Lustbarkeitssteuer veraltet. Ihr Ursprung sei mittelalterlich, schrieb er in seinem Vorstoss. Damals seien beim Besuch einer Vergnüngsveranstaltung milde Gaben für Arme und Kranke entrichtet worden.

Standortnachteil

Patrick Hauser (FDP) sagte, die Kulturförderung solle über das ordentliche Budget finanziert werden. Heute müssten in der Stadt Luzern Veranstalter, die in einem überregionalen Wettbewerb stünden, zehn Prozent des Eintrittspreises an die Stadt abliefern. Dies sei ein Standortnachteil.

Claudia Huser (GLP) schätzte die Lage angesichts der grossen Zahl von Veranstaltungen in der Stadt anders ein. Sie bezeichnete die Billettsteuer ferner als liberale Steuer, weil sie eine Verbrauchssteuer sei.

Gemeindeautonomie achten

Dem pflichtete Räto Camenisch (SVP) bei. Die Steuer sei zwar alt, sie sei aber kein alter Zopf. Für seine Wohngemeinde Kriens sei die Steuer wichtig, sagte Camenisch. Hans Lipp (CVP) sagte, es sei Sache der Gemeinden, die Steuer einzuführen, beizubehalten oder abzuschaffen. Hannes Koch (Grüne) sagte, es gebe keinen Grund, dass der Kantonsrat in die Gemeindeautonomie eingreife.

Jörg Meyer (SP) sagte, die Motionäre wollten die Mittel, die der öffentlichen Hand zur Verfügung stünden, abbauen. Dies wäre für die betroffenen Gemeinden fatal. Dass die Tickets durch das Wegfallen der Steuer billiger würden, glaubte Meyer nicht, dies weil ja dann auch die Kulturförderung durch die Gemeinde erschwert würde.

Zentrumslasten mitfinanzieren

Markus Gehrig (CVP) sagte, die auswärtigen Kulturkonsumenten würden über die Billettsteuer die Zentrumslasten der Stadt mitfinanzieren. Daniel Gasser (CVP) sagte, wenn die FDP ein Problem mit der Billettsteuer in der Stadt Luzern habe, solle sie im Grossen Stadtrat vorstellig werden, aber nicht im Kantonsparlament.

Daniel Keller (SVP) bezeichnete die Billettsteuer als «Honigtopf», an dem die Gemeinden aus Gewohnheit festhalten wollten. Maurus Zeier (FDP) sagte, die Billettsteuer sei absurd für subventionierte Betriebe wie das Verkehrshaus, das einen grossen Teil der kantonalen Zuwendung in Form der Steuer an die Stadt abliefere.

Die Regierung attestierte der Billettsteuer zwar eine gewisse Berechtigung. Dennoch war sie bereit, die Folgen einer Abschaffung zu prüfen und beantragte, die Motion in ein weniger verpflichtendes Postulat abzuschwächen. Unterstützt wurde sie mit diesem Mittelweg aber nur von der SVP.

veröffentlicht: 1. Dezember 2020 14:45
aktualisiert: 1. Dezember 2020 14:45
Quelle: sda

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