Schweiz

Nationalrat will mehr Gelder für Festivals und Selbstständige

08.03.2021, 20:25 Uhr
· Online seit 08.03.2021, 20:15 Uhr
Zusätzlich zum Härtefallprogramm will der Nationalrat die Finanzhilfen für verschiedene krisengeschüttelte Personen und Unternehmen ausbauen. Er beschloss im Rahmen der Debatte um das Covid-19-Gesetz zusätzliche Gelder für die Eventbranche und für Selbstständige.
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Durchgesetzt hat sich in verschiedenen Punkten eine Mehrheit der vorberatenden Wirtschaftskommission (WAK-N). «Wir müssen Personen und Unternehmen nicht nur helfen, wenn sie Härtefälle sind, sondern dafür sorgen, dass es gar nicht so weit kommt», sagte Cédric Wermuth (SP/AG).

Die SVP hielt als einzige Fraktion dagegen, weitere Corona-Ausgaben zu beschliessen. «Wir stehen nicht dazu, dass man das hinterste und letzte Bedürfnis abdeckt», sagte Fraktionssprecher Albert Rösti (BE). Auch Finanzminister Ueli Maurer warnte, die Vorlage zu überladen - vergeblich.

Perspektiven für Festivalorganisatoren

Konkret will der Nationalrat den Veranstaltungsbereich im laufenden Jahr mit zusätzlichen 350 Millionen Franken unterstützen. Dieser Entscheid fiel am Montagabend mit 132 zu 55 Stimmen bei 6 Enthaltungen.

Der Bund soll der Pandemie zum Opfer gefallene Veranstaltungen, Messen, Gewerbeausstellungen und Jahrmärkte auf Gesuch hin mit einer Ausfallentschädigung unterstützen können. Es geht um eine Art Schutzschirm oder eine Art Versicherung, sollten solche Anlässe auch bei einer Lockerung der Corona-Massnahmen nicht stattfinden können.

Die Regel soll für Veranstaltungen gelten, die von Anfang Juni 2021 bis Ende April 2022 geplant sind. Martin Landolt (BDP/GL) argumentierte im Namen der Mitte-Fraktion für mehr Gelder. Die Eventbranche habe eine der schlechtesten Perspektiven. «An dieser Hilfe hängen Tausende von Arbeitsplätzen», ergänzte Wermuth.

Finanzminister Maurer sprach von einer «nicht einmal so unsympathischen Idee». Der Gesetzesartikel müsse im Ständerat aber noch präzisiert werden.

Ausweitung des Erwerbsausfalls

Laut dem Nationalrat sollen auch mehr eingeschränkte Selbstständige an Erwerbsausfallentschädigungen kommen. Als massgeblich eingeschränkt sollen neu Personen gelten, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 20 statt 40 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben.

SVP und FDP wollten beim geltenden Recht bleiben, scheiterten aber deutlich. Der Nationalrat stimmte mit 114 zu 78 Stimmen bei einer Enthaltung der Ausweitung des Erwerbsausfalls zu. Abgelehnt wurde dagegen die Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes bis Ende Dezember 2021.

Gnadenfrist für Mieterinnen und Mieter

Ja sagte die grosse Kammer auch zu zusätzlichen Erleichterungen für Mieterinnen und Mieter, die mit der Bezahlung ihrer Mietzinsen und Nebenkosten im Rückstand sind. Der Ratslinken gelang es zusammen mit der GLP und einem Teil der Mitte-Fraktion, die Zahlungsfrist für Betroffene auszudehnen und Mietvertragskündigungen innerhalb von sechs Monaten nach Aufhebung des Shutdown als nichtig zu erklären.

«Das tut faktisch niemandem weh», sagte Wermuth. Eine knappe Mehrheit von 98 zu 90 Stimmen bei 6 Enthaltungen folgte dieser Argumentation.

Angst vor ausländischen Käufern

Der Nationalrat sieht zudem Anzeichen dafür, dass die Grundstückpreise wegen der Corona-Krise unter Druck geraten könnten. Damit sich ausländische Unternehmen keine Grundstücke von notleidenden Schweizer Unternehmen unter den Nagel reissen können, sollen Verkäufe für zwei Jahre nach Ende der besonderen oder ausserordentlichen Lage bewilligungspflichtig werden.

Der Nationalrat stimmte dieser Änderung der «Lex Koller» zu - mit 113 zu 80 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Gegner befürchten, dass die Gesetzesanpassung zu einer grossen Unsicherheit führen könnte.

Keine Erleichterungen für Sportklubs

Nicht einverstanden ist der Nationalrat mit dem Ständerat bei der Unterstützung der Sportklubs. Um einfacher an À-fonds-perdu-Beiträge zu kommen, sollen die Klubs nach dem Willen der kleinen Kammer nicht mehr zu Lohnsenkungen gezwungen werden, wenn sie Unterstützungsgelder beantragen. Das lehnte eine Mehrheit im Nationalrat ab - mit 130 zu 48 Stimmen bei 11 Enthaltungen.

Im Einklang mit dem Ständerat beschloss die grosse Kammer, die Obergrenze für Beiträge an Kultur und Kulturschaffende zu streichen. So vergrössert sich der Spielraum, sollten Nachtragskredite nötig werden. Zudem sollen auch freischaffende Künstler Ausfallentschädigungen erhalten können. Nur die SVP-Fraktion war dagegen.

Hilfe für Kitas und Medien

Weiter können von den Corona-Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung künftig mehr Institutionen profitieren. Konkret werden rückwirkend auch im Frühjahr 2020 geschlossene Institutionen berücksichtigt, die vom Kanton oder von der Gemeinde Subventionen erhalten oder von der öffentlichen Hand betrieben werden. Bisher wurden nur private Kitas unterstützt. Nach dem Ständerat stimmte auch der Nationalrat den damit einhergehenden Mehrkosten in Höhe von 20 Millionen Franken zu.

Einig sind sich die Räte schliesslich bei der Medienhilfe. Der Bund kann deshalb nun auch private Radio- und Fernsehunternehmen mit Mitteln aus der Abgabe für Radio und Fernsehen unterstützen.

veröffentlicht: 8. März 2021 20:15
aktualisiert: 8. März 2021 20:25
Quelle: sda

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