Stadt Zürich gibt dem Kunsthaus mehr Geld – aber auch mehr Auflagen
Mit der Eröffnung des Erweiterungsbaus im Herbst 2021 wurde der Subventionsbeitrag um 4,5 Millionen Franken auf 12,87 Millionen Franken jährlich erhöht. Wie der Stadtrat am Donnerstag mitteilte, enthält der neue Vertrag aber auch klare Verpflichtungen zur Provenienzforschung und zum Umgang mit deren Ergebnissen.
Wie schon der neue Leihvertrag zwischen Kunstgesellschaft und Bührle-Stiftung enthält auch der neue Subventionsvertrag ein Bekenntnis zu den Richtlinien der Washingtoner Konferenz für den Umgang mit Raubkunst aus der Zeit des Nationalsozialismus'.
Keine Raubkunst ausstellen
Die Kunstgesellschaft soll sich dabei am Begriff «NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter» orientieren. Im Kunsthaus sollen keine Werke ausgestellt werden, bei denen es deutliche Hinweise auf NS-verfolgungsbedingten Entzug gibt.
Im Subventionsvertrag ist zudem festgehalten, dass die bisherige Provenienzforschung zu den Werken der Sammlung Bührle einer unabhängigen externen Evaluation unterzogen wird.
Der Vorstand der Zürcher Kunstgesellschaft hat dem neuen Vertrag laut Mitteilung bereits zugestimmt. Die Genehmigung seitens der Stadt fällt in die Zuständigkeit des Gemeinderats. Dieser wird an einer der kommenden Sitzungen darüber entscheiden.