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Sicheres Grillieren: Diese Tipps müssen Grillmeister kennen

· Online seit 29.04.2023, 13:15 Uhr
Kochst du noch oder grillierst du schon? Die Grillsaison 2023 ist lanciert: Damit das Grillfest kein gefährliches oder teures Nachspiel hat, musst du einige Regeln beachten. Die wichtigsten Tipps zum Grillieren auf dem Balkon und im Freien.
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Der Frühling liegt in der Luft: Damit ist für einmal nicht der süsse Duft blühender Blumen gemeint – sondern das feine Bratwurst-Steak-Düftchen, das einem in diesen Tagen in die Nase steigt. Zarte Spareribs mit kross gebratener Kruste, gefüllte Pilze, Auberginen und Zucchini sowie feine Vegi-Würste – in der Schweiz brutzelt, raucht und zischt es wieder. Doch was ist beim Grillieren erlaubt und worauf müssen Grillmeisterinnen achten?

So geht sicheres Grillieren auf dem Balkon

In der Schweiz kommt es laut Unfallversicherung Suva jährlich zu 900 Grill-Unfällen. Am häufigsten kommt es zu Verbrennungen. Um diese zu verhindern, gibt es einiges zu beachten.

  1. Grilliere niemals in geschlossenen oder schlecht belüfteten Räumen, wie etwa in einer Garage. Der Rauch muss abziehen können.
  2. Stelle den Grill mit mindestens einem Meter Abstand zu brennbaren Gegenständen auf.
  3. Achte darauf, dass der Grill sicher steht. Schon kleinste Unebenheiten im Boden können den Grill zum Kippen bringen.
  4. Verwende keinen flüssigen Brennsprit, sondern Brennpasten oder Anzündkamine.
  5. Halte Kinder und Haustiere im Auge und lass das Feuer nie unbeaufsichtigt.
  6. Halte stets Löschdecke und Feuerlöscher (oder eine Giesskanne mit Wasser) bereit. 

Nach der Grilllparty ist vor der Grillparty: Nach dem Grillieren muss der Grill ausgeschaltet werden und die Kohle darf nicht mehr glühen. Die Asche sollte mindestens 48 Stunden ausglühen.

Das musst du bei Gasgrills beachten

Wer einen Gasgrill auf dem Balkon hat, soll die Gasflasche immer möglichst nahe am Grill stehen haben, damit diese im Notfall sofort zugedreht werden kann. Grillmeisterinnen sollen ausserdem hitzebeständige Handschuhe tragen – Küchenhandschuhe reichen nicht, denn sie schützen nur unzureichend vor Hitze und könnten in Brand geraten.

Überprüfe regelmässig die Leitungen deines Gasgrills – und zwar mit Seifenwasser: Schmiere die Leitungen mit der Lösung ein. An Stellen, an denen sich Luftblasen bilden, sind die Leitungen beschädigt und müssen ersetzt werden.

Wichtig für Raucherinnen und Raucher: Beim Grillieren am Gasgrill auf den Glimmstängel verzichten.

Darum musst du deinen Gasgrill regelmässig reinigen

Fettablagerungen können sich während des Grillierens erhitzen und im schlimmsten Fall zu einem Fettbrand führen. Die mögliche Folge: Der Grill geht in Flammen auf.

Ist das Grillieren auf dem Balkon überhaupt erlaubt?

Grundsätzlich ist das Grillieren auf dem Balkon oder der Terrasse erlaubt. Ein Verbot wäre ein zu grosser Eingriff in die Privatsphäre der Mietenden.

Die Verwaltung oder die Eigentümerin darf aber gewisse Dinge einschränken. Etwa Holzkohle-Grills verbieten, weil sich bei diesen mehr Rauch entwickelt als bei Elektro- oder Gasgrills. Die Verbote müssen aber hierfür klar in der Hausordnung stehen und verhältnismässig sein.

Es herrscht grundsätzlich die Eigenverantwortung: Mit Feuer muss laut Brandschutzvorschriften so umzugehen werden, dass es nicht zu einem Brand oder einer Explosion kommt.

Darf ich mich als Nachbarin über Grillpartys beschweren?

Im Nachbarschaftsgesetz heisst es, dass man sich «aller übermässiger Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten» hat. Dazu gehören übler Geruch, Lärm oder Luftverunreinigung – alles, was bei einem Grillplausch vorkommen kann. Nachbarn können bei starkem Rauch und Grillgestank Anzeige erstatten. Am besten sucht man aber das direkte Gespräch mit den Grillparty-Veranstalterinnen.

Wie lange darf meine Grillparty dauern?

Wer auf seinem Balkon ein Grillfest schmeisst, muss die Nachtruhe beachten. An den meisten Orten gilt die Ruhezeit von 22 Uhr abends bis 6 oder 7 Uhr in der Früh. Partylärm muss nachts vermieden werden.

Bezüglich Ruhezeit kann die Hauseigentümerin in der Hausordnung auch strengere Regel niederschreiben, an die sich Mietende zu halten haben. Wer sich durch Lärm belästigt fühlt, kann bei der Polizei Anzeige wegen Ruhestörung erstatten.

Diese Regeln gelten beim Feuermachen im Freien

Der näherkommende Sommer lädt zu Steak am See oder Cervelat am Stecken ein. Ob das Grillieren in der Natur erlaubt ist, wird lokal geregelt. Beispielsweise ist das Feuermachen in Naturschutzgebieten verboten.

Verbote wegen akuter Waldbrandgefahr können auch auftreten. Der Bund hat dazu eine interaktive Karte veröffentlicht, auf der zu sehen ist, an welchen Orten ein Feuerverbot herrscht. An ein Verbot muss man sich strikt halten. Wer dennoch ein Feuer entfacht, haftet.

Generell gilt in der Natur: Abstand halten zu Bäumen und Büschen und Brandschäden auf dem Rasen vermeiden – insbesondere bei Einweggrills.

Wer zahlt, wenn beim Grillieren ein Schaden entsteht?

Unfälle, die beim Grillieren entstehen, sind grundsätzlich durch die Unfallversicherung gedeckt. Wenn der Grill von der Terrasse gestohlen wird, übernimmt die Hausratsversicherung – ebenso, wenn beim Feuermachen Gegenstände aus dem Hausrat in Flammen aufgehen und beschädigt werden.

Entsteht ein Schaden an der Mietwohnung, zahlt die Privathaftpflichtversicherung. Hier sollen Grillfans jedoch immer den Selbstbehalt im Hinterkopf haben. Denn wer keine Hausrats- oder Privathaftpflichtversicherung hat, haftet selbst.

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veröffentlicht: 29. April 2023 13:15
aktualisiert: 29. April 2023 13:15
Quelle: ZüriToday

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