Anklage gegen Jan Ullrich
Die Staatsanwaltschaft Bischofszell hat die Ermittlungen gegen Jan Ullrich abgeschlossen und Anklage wegen vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln und mehrfachen vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand erhoben.
Der frühere Radrennfahrer Jan Ullrich ist am 19. Mai 2014 mit überhöhter Geschwindigkeit und unter Alkoholeinfluss von Happerswil in Richtung Illighausen gefahren. Bei Mattwil prallte er in das Heck eines stehenden Autos und danach frontal in ein entgegenkommendes Fahrzeug. Beim Unfall wurden zwei Personen leicht verletzt.
Im Juli 2016 hat das Bezirksgericht Weinfelden die Anklageschrift im abgekürzten Verfahren nicht genehmigt und die Anklage an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Diese hat nun erneut den Zustand des Ex-Velofahrers im Zusammenhang mit den Medikamenten und dem Alkohol untersucht. Zudem wurden zwei Gutachten eingeholt und Ullrich selbst nochmals befragt.