Medienkonzern muss Millionen-Entschädigung an Rebel Wilson zahlen

13.09.2017, 12:31 Uhr
· Online seit 13.09.2017, 06:22 Uhr
Der deutsche Medienkonzern Bauer muss nach einem Gerichtsurteil der australischen Hollywood-Schauspielerin Rebel Wilson eine Entschädigungszahlung von 4,5 Millionen australischen Dollar oder umgerechnet 3,5 Millionen Franken zahlen. Der Grund: Rufschädigung.
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Richter John Dixon vom Obersten Gerichtshof des Bundesstaats Victoria sagte am Mittwoch in Melbourne, es sei ein wesentlicher Betrag nötig, um Wilson zu rehabilitieren, nachdem ihr Ruf als rechtschaffene Schauspielerin schwer beschädigt worden sei.

Die 37-Jährige hatte sich im Juni erfolgreich vor Gericht gegen Berichte zur Wehr gesetzt, dass sie Lügen über ihren Namen und ihr Alter verbreitet habe. Die acht entsprechenden Artikel waren 2015 in australischen Zeitschriften der Bauer Media Group wie «Women's Weekly» und «OK» erschienen. Wilson, die unter anderem in Filmen wie «Pitch Perfect» und «Bridesmaids» mitgespielt hatte, hatte erklärt, dadurch seien ihr Rollen in grossen Filmprojekten entgangen.

Wilsons Anwälte hatten eine höhere Entschädigung von 5,9 Millionen australischen Dollar oder 4,5 Millionen Franken als Ausgleich gefordert. Bauer-Verteidigerin Georgina Schoff erklärte daraufhin, die Forderung sei «aussergewöhnlich hoch» und fügte hinzu: «Der Ruf und die Wiedergutmachung lassen sich nicht mit Geld bemessen.»

Die Schauspielerin, die aus Sydney stammt, lebt mittlerweile in Kalifornien. Im Juni erschien sie persönlich zu dem Verfahren. Bei der Verkündung der Entschädigungssumme war sie allerdings nicht dabei.

Im Kurznachrichtendienst Twitter kündigte sie jedoch später an, das Geld an australische Hilfsorganisationen zu spenden. Ausserdem solle ein Teil davon zur Unterstützung der australischen Filmindustrie verwendet werden. Wilson fügte hinzu: «Und ich freue mich darauf, wieder in meine Karriere zurückzukehren und alle Leute zu unterhalten.»

veröffentlicht: 13. September 2017 06:22
aktualisiert: 13. September 2017 12:31
Quelle: SDA

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