Prinz von Anhalt darf doch nicht aus dem Gefängnis

28.04.2016, 14:40 Uhr
· Online seit 28.04.2016, 14:27 Uhr
Das Tauziehen um die U-Haft des wegen Steuerhinterziehung angeklagten Marcus Prinz von Anhalt geht weiter. Obwohl das Münchner Oberlandesgericht den Haftbefehl ausser Vollzug gesetzt hat, darf der Bordellbesitzer das Gefängnis in Augsburg vorläufig nicht verlassen.
Angela Mueller
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Grund ist ein nicht auffindbarer Reisepass wie eine Augsburger Justizsprecherin und der Anwalt des Angeklagten am Donnerstag übereinstimmend berichteten. Das Landgericht in Augsburg will ab 17. Mai wieder verhandeln, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) ein erstes Urteil gegen Prinz von Anhalt aufgehoben hat.

Der Mann hatte eine vierjährige Gefängnisstrafe wegen Hinterziehung von mehr als 800'000 Euro bekommen. Der BGH monierte die Strafhöhe und verwies den Fall nach Augsburg zurück.

Geboren wurde Prinz von Anhalt unter dem Namen Marcus Eberhardt. Den Adelstitel hat er von Frederic Prinz von Anhalt, dem Mann von Zsa Zsa Gabor gekauft. Dieser wiederum hat den Namen durch eine von ihm bezahlte Adoption durch eine verarmte Prinzessin von Anhalt erhalten.

veröffentlicht: 28. April 2016 14:27
aktualisiert: 28. April 2016 14:40
Quelle: SDA

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