Prinz von Anhalt darf doch nicht aus dem Gefängnis
Grund ist ein nicht auffindbarer Reisepass wie eine Augsburger Justizsprecherin und der Anwalt des Angeklagten am Donnerstag übereinstimmend berichteten. Das Landgericht in Augsburg will ab 17. Mai wieder verhandeln, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) ein erstes Urteil gegen Prinz von Anhalt aufgehoben hat.
Der Mann hatte eine vierjährige Gefängnisstrafe wegen Hinterziehung von mehr als 800'000 Euro bekommen. Der BGH monierte die Strafhöhe und verwies den Fall nach Augsburg zurück.
Geboren wurde Prinz von Anhalt unter dem Namen Marcus Eberhardt. Den Adelstitel hat er von Frederic Prinz von Anhalt, dem Mann von Zsa Zsa Gabor gekauft. Dieser wiederum hat den Namen durch eine von ihm bezahlte Adoption durch eine verarmte Prinzessin von Anhalt erhalten.