Witwe von Helmut Kohl geht leer aus

29.05.2018, 15:04 Uhr
· Online seit 29.05.2018, 14:56 Uhr
Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf eine vom deutschen Altkanzler Helmut Kohl erstrittene Rekord-Entschädigung in Höhe von einer Million Euro. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht der westdeutschen Stadt Köln.
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Der Anspruch auf Geldentschädigung sei nicht vererbbar, erläuterte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske. Schliesslich gehe es darum, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen, und das sei nur möglich, solange er noch lebe. Kohl war im vergangenen Jahr gestorben.

Das Urteil des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig - die Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter kann dagegen in Revision gehen.

Helmut Kohl (1930-2017) hatte die Entschädigung kurz vor seinem Tod vom Landgericht Köln zugesprochen bekommen, weil in dem Buch «Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle» unautorisierte Zitate von ihm veröffentlicht worden waren.

veröffentlicht: 29. Mai 2018 14:56
aktualisiert: 29. Mai 2018 15:04
Quelle: SDA

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