Online-Marktplätze boomen

Was tun mit unerwünschten Weihnachtsgeschenken?

27.12.2022, 16:03 Uhr
· Online seit 26.12.2021, 11:00 Uhr
Bunte Socken oder eine Küchenmaschine, die nicht gebraucht werden kann. Nach Weihnachten bleiben oft unerfüllte Wünsche und ungewollte Geschenke übrig. Zur Freude von Online-Marktplätzen wie Ebay. Dort steigt nach den Festtagen die Aktivität deutlich an.
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Die Weihnachtszeit ist nicht nur Zeit der Liebe und der Besinnung, es ist auch die Zeit des Kaufrauschs oder des Konsum-Wahnsinns. Während der Adventszeit werden so viele Geschenke gekauft wie sonst nie.

Und nach Weihnachten wird zurückgebracht oder getauscht was das Zeug hält. Seit wenigen Jahren gibt es, besonders in Grossbritannien und Neuseeland, einen Trend: Auf Ebay, Gumtree oder TradeMe werden die ungewollten Weihnachtsgeschenke unter dem Namen «unwanted christmas gift» wieder verkauft. Manchmal sind die Geschenke sogar noch in Geschenkpapier verpackt.

Aktivität auf Ebay steigt an Heiligabend

Während die Tätigkeit auf Ebay am Nachmittag des Heiligabend sinkt, steigt die Aktivität ab 20 Uhr bereits wieder an. «Der Grund dafür ist, dass viele Geld geschenkt bekommen und dann online shoppen gehen. Aber natürlich verkaufen auch viele Nutzer Geschenke, die ihnen nicht gefallen», so Ebay.

Verkauf von verpackten Geschenken nicht erlaubt

Einen Trend zum Verkauf von verpackten Geschenken gebe in der Schweiz und Deutschland aber nicht, denn solche «Überraschungsangebote» seien nicht erlaubt. «Es muss immer klar ersichtlich sein, was verkauft wird», erklärt die Medienstelle von Ebay. Nach Weihnachten verkauft werden hauptsächlich Schmuck oder Parfüm oder auch Socken und unbeliebte Haushaltsartikel.

Aber wieso werden Geschenke auf Plattformen wie Ebay verkauft, anstatt zurück ins Geschäft gebracht und umgetauscht? «Es könnte daran liegen, dass die Beschenkten sich nicht trauen zuzugeben, dass sie genau dieses Geschenk schon besitzen oder es ihnen nicht gefällt», mutmasst Ebay.

Was tun, wenn das Geschenk nicht passt? Hier ein paar Ideen:

1. Zurückbringen

Falls der Kassenzettel aufgehoben wurde, stehen die Chancen gut, dass ein Geschenk zurückgebracht werden kann. Die Geschäfte sind jedoch nicht verpflichtet, Waren zurückzunehmen, denn in der Schweiz gibt es kein generelles Umtauschrecht. Viele sind jedoch sehr kulant und tauschen das Geschenk oftmals gegen einen Wertgutschein ein, solange Originalverpackung und Kassenzettel vorliegen.

2. Weiterschenken

Wieso nicht jemand anderen überraschen, der mehr Freude am Geschenk hätte?

3. Tauschen

Unter Freunden oder online. Ungewollte Weihnachtsgeschenke lassen sich auch tauschen. Dafür gibt es im Internet diverse Portale, die einen solchen Tausch möglich machen.

4. Online verkaufen

Das grosse Geschäft wird's wohl nicht, aber ein kleines Taschengeld kann man mit einem ungewollten Weihnachtsgeschenk vielleicht doch ergattern. Auf Ebay oder Ricardo sind nach den Festtagen einige ungewollte Weihnachtsgeschenke zu finden.

5. Spenden

Wenn das Geschenk angebracht zum Spenden wäre, wieso nicht bei einer wohltätigen Organisation vorbeibringen? Jemand anderes kann das Weihnachtsgeschenk vielleicht mehr brauchen als man selbst.

(red.)

veröffentlicht: 26. Dezember 2021 11:00
aktualisiert: 27. Dezember 2022 16:03
Quelle: FM1Today

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