Untersuchung gegen Ex-Kader der BKB

21.02.2019, 12:13 Uhr
· Online seit 21.02.2019, 12:00 Uhr
Ein ehemaliges hohes Kadermitglied der Basler Kantonalbank (BKB) ist im Zusammenhang mit dem ASE-Anlagebetrug ins Visier des Eidgenössischen Finanzdepartements geraten. Nach langem juristischen Seilziehen erhält das EFD Einsicht in einen internen BKB-Bericht.
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Das EFD führt seit dem 22. Juni 2016 ein Verwaltungsstrafverfahren gegen verantwortliche Personen der BKB. Förmlich beschuldigt ist seit dem 31. Mai 2018 ein hohes Kadermitglied. Dies geht aus drei am Donnerstag publizierten Urteilen des Bundesgerichts hervor.

Das EFD untersucht, ob die BKB bei ihren Geschäften mit der betrügerischen ASE Investment ihre Meldepflichten gemäss Geldwäschereigesetz missachtet hat.

Seit Beginn der Untersuchung hat das EFD versucht, Einsicht in einen Bericht zu erhalten, den die Bank nach dem Auffliegen des ASE-Betrugsfalls selbst bei einer Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben hatte. Nun hat das Bundesgericht definitiv grünes Licht dafür gegeben.

Die BKB schöpfte alle rechtlichen Mittel aus, um dem Finanzdepartement den Zugang zu versperren. Die Bank stellte sich auf den Standpunkt, dass der Bericht und ein zuvor erstellter Zwischenbericht dem Anwaltsgeheimnis unterliegen würden.

Das ist gemäss dem Urteil der Lausanner Richter jedoch nicht so. Der Bericht behandle Compliance-Fragen, die nicht zur klassischen Anwaltstätigkeit gehörten. Nur weil ein Anwalt einen Sachverhalt analysiert habe, falle er nicht gleich unter das Berufsgeheimnis.

Die BKB hat sich in einem weiteren Verwahren auch gegen die Entsiegelung von Unterlagen gewehrt, die das EFD zusätzlich angefordert hatte. Eine diesbezügliche Beschwerde hat das Bundesgericht abgewiesen.

Ebenfalls kein Erfolg war der Beschwerde der vom EFD förmlich beschuldigten Person vor Bundesgericht beschieden. Auch sie versuchte zu verhindern, dass der besagte Bank-Bericht vom EFD untersucht werden darf.

Der ASE-Fall beschäftigt aber nicht nur das EFD. Im vergangenen Dezember entschied das Aargauer Obergericht, dass die Aargauer Staatsanwaltschaft ihre Untersuchungen gegen die BKB wieder aufnehmen muss. Vor drei Jahren hatten 300 Geschädigte der ASE Investment eine Strafanzeige gegen die BKB-Verantwortlichen wegen Geldwäscherei eingereicht.

Die Aargauer Staatsanwaltschaft trennte diesen Fall vom Hauptverfahren gegen die ASE-Verantwortlichen und stellte die Strafuntersuchungen zu Unrecht ein. Brisant wurde die Sache in den letzten Monaten vor allem, weil der damalige BKB-Chef Guy Lachappelle war, der heutige Verwaltungsratspräsident von Raiffeisen.

Auch zu Schuldsprüchen kam er bereits. Das Aargauer Obergericht verurteilte Anfang Februar den ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Der Mann muss sechs Monate davon absitzen.

Der ehemalige ASE-Geschäftsführer, der die treibende Kraft hinter dem Anlagebetrug war, wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Er war im Frühling 2012 verhaftet worden und trat dann den vorzeitigen Strafvollzug an. Insgesamt war er sechs Jahre im Gefängnis.

Die ASE Investment mit Büroräumen in Frick AG war von 2006 bis 2012 eine externe Vermögensverwalterin. Anleger wurden mit Renditeversprechen von bis zu 18 Prozent angelockt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte 2500 Geschädigte. Das Kürzel ASE stand für «Anlage, Sicherheit, Ertrag».

Die meisten ASE-Kunden bezahlten ihr Geld auf ein Konto der BKB ein. Über das Geld bei dieser Depotbank konnte einzig die ASE Investment verfügen. Diese stellte sicher, dass die BKB die Kontoauszüge nicht direkt an die Kunden verschickte. So wurden die Verluste bei der Geldanlage und Devisengeschäften verheimlicht, während die ASE den Anlegern fiktive Gewinne vortäuschte. (Urteile 1B_437/2018, 1B_453/2018 und 1B_ 487/2018 vom 06.02.2019)

veröffentlicht: 21. Februar 2019 12:00
aktualisiert: 21. Februar 2019 12:13
Quelle: SDA

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