Velo mit Rasenmähermotor gestoppt

· Online seit 19.04.2018, 10:52 Uhr
Im deutschen Neubrandenburg wurde ein Mann angehalten, der seinem Velo einen Rasenmähermotor eingebaut hatte. Er wird angezeigt. Im Kanton St.Gallen gab es auch schon skurrile Fälle von aufgemotzten Gefährten.
Lara Abderhalden
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Mit dem Hashtag #kaumzuglauben postete die Polizei Neubrandenburg auf Twitter Bilder eines aufgemotzten Velos: «Beamte der Polizeistation Altentreptow kontrollieren einen 37-Jährigen, der an sein Damenfahrrad einen Rasenmähermotor montiert hat, damit er schneller voran kommt. Das ist aber nicht erlaubt!»

«Es ist ein unerlaubtes Fahrzeug», bestätigt Gian Andrea Rezzoli von der Kantonspolizei St.Gallen. Die Anzeige, die der Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstosses gegen das Pflichtversicherungsgesetz am Hals hat, sei völlig gerechtfertigt. Das umfunktionierte Damenvelo erreicht eine Geschwindigkeit von 52 Stundenkilometern.

Fahrzeug wird eingezogen

Die Geschwindigkeit spiele aber gar nicht unbedingt eine Rolle, erklärt Rezzoli: «Wenn wir auf öffentlichem Grund ein solches Fahrzeug anhalten, nehmen wir dem Fahrer zuerst das Gefährt weg und zeigen ihn dann bei der Staatsanwaltschaft an. Dies, weil er sein Fahrzeug abgeändert hat.» Sollte er das Gefährt zurück haben wollen, könne er es bekommen, allerdings ohne Motor.

Welche Strafe dem Fahrer blüht, weiss Gian Andrea Rezzoli nicht, dies sei Sache der Staatsanwaltschaft. Wäre er mit dem Gefährt in nicht fahrfähigem Zustand unterwegs gewesen, hätte ihm der Auto-Fahrausweis entzogen werden können.

Mischung aus Auto und Töff in Jonschwil

Mit einem E-Bike vergleichen könne man das frisierte Gerät nicht. Bei den elektronischen Gefährten gebe es klare Regeln, plus sind sie für den Verkehr zugelassen, was das aufgemotzte Velo definitiv nicht sei. «Auch bei den E-Bikes braucht man ab einer gewissen Geschwindigkeit einen speziellen Ausweis und ein Nummernschild.»

Einen Fall eines aufgemotzten Fahrrades kennt man im Kanton St.Gallen nicht, aber: «Früher gab es sehr viele Fälle von frisierten Töffli.» Heute komme dies wegen der Möglichkeit des Rollers nicht mehr so oft vor. Der speziellste Fall, an den sich Rezzoli erinnert, ist eine Mischung aus Auto und Töffli: «Im 2011 hat ein Mann in Jonschwil ein Auto und ein Mofa zusammengeschweisst.»

Auch dieses Gefährt musste der 17-jährige Autofachmann-Lehrling damals abgeben und er musste sich vor der Jugendanwaltschaft verantworten. Allerdings hatte er Glück im Unglück: Das Autö, wie er die Mischung nannte, kam ins Töfflimuesum in Lütisburg. Davon profitierte der Lehrling, denn er erhielt den Verkaufserlös, womit er die Busse von 693 Franken bezahlen konnte.

Vielleicht hat ja auch der Tüftler aus Deutschland Glück und ein Museum bezahlt ihm die Busse.

veröffentlicht: 19. April 2018 10:52
aktualisiert: 19. April 2018 10:52
Quelle: abl

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